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Der Judenstaat (Theodor Herzl), Die Jewish Company II

Die Jewish Company II

Einige Formen der Liquidation Die Jewish Company ist als Übernehmer oder Verweser von Immobilien der Juden gedacht.

Bei Häusern und Grundstücken lassen sich diese Aufgaben leicht konstruieren. Wie ist es aber bei Geschäften? Da werden die Formen vielfältig sein. Sie lassen sich gar nicht vorher in eine Übersicht bringen. Und doch ist darin keine Schwierigkeit enthalten. Denn in jedem einzelnen Falle wird der Inhaber des Geschäftes, wenn er sich zur Auswanderung frei entschließt, die für ihn günstigste Form der Liquidation mit der Company-Filiale seines Sprengels vereinbaren.

Bei den kleinsten Geschäftsleuten, in deren Betrieb die persönliche Betätigung des Inhabers die Hauptsache und das bißchen Ware oder Einrichtung die Nebensache ist, läßt sich die Vermögensverpflanzung am leichtesten durchführen. Für die persönliche Betätigung des Auswanderers schafft die Company ein gesichertes Arbeitsgebiet, und sein bißchen Material kann ihm drüben in einem Grundstück mit Maschinenkredit ersetzt werden. Die neue Tätigkeit werden unsere findigen Leute rasch erlernt haben. Juden passen sich bekanntlich schnell jeder Erwerbsgattung an. So können viele Händler zu Kleinindustriellen der Landwirtschaft gemacht werden. Die Company kann sogar in scheinbare Verluste willigen, wenn sie die nicht fahrende Habe der Ärmeren übernimmt; denn sie erreicht dadurch die freie Kultivierung von Landparzellen, wodurch der Wert ihrer übrigen Parzellen steigt.

In den mittleren Betrieben, wo die sachliche Einrichtung ebenso wichtig oder schon wichtiger ist als die persönliche Betätigung des Inhabers und dessen Kredit als ein entscheidendes Imponderabile hinzukommt, lassen sich verschiedene Formen der Liquidation denken. Das ist auch einer der Hauptpunkte, auf denen sich die innere Wanderung der Christen vollziehen kann. Der abziehende Jude verliert seinen persönlichen Kredit nicht, sondern nimmt ihn mit und wird ihn zur Etablierung drüben gut verwenden. Die Jewish Company eröffnet ihm ein Girokonto. Sein bisheriges Geschäft kann er auch frei verkaufen oder Geschäftsführern unter der Aufsicht der Company-Organe übergeben. Der Geschäftsführer kann im Pachtverhältnisse stehen, oder es kann der allmähliche Ankauf durch Teilzahlungen des Geschäftsführers angebahnt werden. Die Company sorgt durch ihre Aufsichtsbeamten und Advokaten für die ordentliche Verwaltung des verlassenen Geschäftes und für den richtigen Eingang der Zahlungen. Die Company ist hier Kurator der Abwesenden. Kann aber ein Jude sein Geschäft nicht verkaufen, vertraut er es auch keinem Mandatar an und will es dennoch nicht aufgeben, so bleibt er eben an seinem jetzigen Wohnort. Auch diese Zurückbleibenden verschlechtern ihre jetzige Lage nicht; sie sind um die Konkurrenz der Abgezogenen erleichtert, und der Antisemitismus mit seinem »Kauft nicht bei Juden!« hat aufgehört.

Will der auswandernde Geschäftsinhaber drüben wieder dasselbe Geschäft betreiben, so kann er sich von vornherein darauf einrichten. Zeigen wir das an einem Beispiel. Die Firma X hat ein großes Modewarengeschäft. Der Inhaber will auswandern. Er etabliert zunächst an seinem künftigen Wohnort eine Filiale, an die er seine ausgemusterte Ware abgibt. Die armen ersten Auswanderer sind drüben seine Kundschaft. Allmählich ziehen Leute hinüber, die höhere Modebedürfnisse haben. Nun schickt X neuere Sachen und endlich die neuesten. Die Filiale wird selbst schon einträglich, während das Hauptgeschäft noch besteht. Endlich hat X zwei Geschäfte. Das alte verkauft er oder gibt es seinem christlichen Vertreter zur Führung; er selbst begibt sich hinüber in sein neues.

Ein größeres Beispiel: Y&Sohn haben ein ausgedehntes Kohlengeschäft mit Bergwerken und Fabriken. Wie ist solch ein riesiger Vermögenskomplex zu liquidieren? Das Kohlenbergwerk mit allem, was drum und dran, kann erstens vom Staat, in dem es liegt, eingelöst werden. Zweitens kann es die Jewish Company erwerben und den Kaufpreis teils in Ländereien drüben, teils in Bargeld bezahlen. Eine dritte Möglichkeit wäre die Gründung einer eigenen Aktiengesellschaft »Y&Sohn«. Eine vierte der Weiterbetrieb in der bisherigen Weise, nur wären die ausgewanderten Eigentümer, auch wenn sie gelegentlich zur Inspektion ihrer Güter zurückkehren, Ausländer, als die sie ja in zivilisierten Staaten auch den vollen Rechtsschutz genießen. Dies alles sieht man ja täglich im Leben. Eine fünfte, besonders fruchtbare und großartige Möglichkeit deute ich nur an, weil es dafür im Leben erst wenige schwache Beispiele gibt, wie nahe das unserem modernen Bewußtsein auch schon liegt. Y&Sohn können ihr Unternehmen ihren sämtlichen jetzigen Angestellten gegen Entgelt übergeben. Die Angestellten treten zu einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung zusammen und können vielleicht mit Hilfe der Landeskassa, die keine Wucherzinsen nimmt, die Ablösungssumme an Y&Sohn auszahlen. Die Angestellten amortisieren dann das DarHlehen, welches ihnen von ihrer Landeskassa, von der Jewish Company oder von Y&Sohn selbst gewährt wurde. Die Jewish Company liquidiert die Kleinsten wie die Größten. Und während die Juden ruhig wandern, sich die neue Heimat gründen, steht die Company als die große juristische Person da, welche den Abzug leitet, die verlassenen Güter hütet, für die gute Ordnung des Abwickelns mit ihrem sichtbaren, greifbaren Vermögen haftet und für die schon Ausgewanderten dauernd bürgt.

Bürgschaften der Company In welcher Form wird die Company die Bürgschaften leisten, daß in den verlassenen Ländern keine Verarmung und keine wirtschaftlichen Krisen eintreten?

Es wurde schon gesagt, daß anständige Antisemiten unter Achtung ihrer uns wertvollen Unabhängigkeit gleichsam als volkstümliche Kontrollbehörden an das Werk herangezogen werden sollen.

Aber auch der Staat hat fiskalische Interessen, die geschädigt werden können. Er verliert eine zwar bürgerlich gering, aber finanziell hochgeschätzte Klasse von Steuerträgern. Es muß ihm dafür eine Entschädigung geboten werden. Wir bieten sie ihm ja indirekt, indem wir die mit unserem jüdischen Scharfsinne, unserem jüdischen Fleiße eingerichteten Geschäfte im Lande lassen, indem wir in unsere aufgegebenen Positionen die christlichen Mitbürger einrücken lassen und so ein in dieser Friedlichkeit beispielloses Aufsteigen von Massen zum Wohlstand ermöglichen. Die Französische Revolution zeigt im kleinen etwas Ähnliches; aber dazu mußte das Blut unter der Guillotine, in allen Provinzen des Landes und auf den Schlachtfeldern Europas in Strömen fließen. Und dazu mußten geerbte und erworbene Rechte zerbrochen werden. Und dabei bereicherten sich nur die listigen Käufer der Nationalgüter.

Die Jewish Company wird in ihrem Wirkungskreise den einzelnen Staaten auch direkte Vorteile zuführen. Überall kann den Regierungen der Verkauf von verlassenen Judengütern unter günstigen Bedingungen zugesichert werden. Die Regierungen wieder können diese gütliche Expropriation in großem Maßstab für gewisse soziale Aufbesserungen verwenden.

Die Jewish Company wird den Regierungen und Parlamenten, welche die innere Wanderung der christlichen Bürger leiten wollen, dabei Hilfe leisten. Die Jewish Company wird auch große Abgaben zahlen.

Die Zentrale hat ihren Sitz in London, weil die Company im Privatrechtlichen unter dem Schutze einer großen, derzeit nicht antisemitischen Macht stehen muß. Aber die Company wird, wenn man sie offiziell und offiziös unterstützt, überall eine breite Steuerfläche liefern. Die Company wird überall besteuerbare Töchter- und Zweiganstalten gründen.

Sie wird ferner den Vorteil doppelter Immobilienumschreibung, also doppelter Gebühren liefern. Die Company wird selbst dort, wo sie nur als Immobilienagentur auftritt, sich den vorübergehenden Anschein des Käufers geben. Sie wird, auch wenn sie nicht besitzen will, im Grundbuche einen Augenblick als Eigentümer stehen.

Das sind nun freilich rein rechnungsmäßige Sachen. Es wird von Ort zu Ort erhoben und entschieden werden müssen, wie weit die Company darin gehen kann, ohne ihre Existenz zu gefährden. Sie wird darüber freimütig mit den Finanzministern verhandeln. Diese werden den guten Willen deutlich sehen, und sie werden überall die Erleichterungen gewähren, die zur erfolgreichen Durchführung des großen Unternehmens nachweisbar erforderlich sind.

Eine weitere direkte Zuwendung ist die im Güter- und Personentransporte. Wo die Bahnen staatlich sind, ist das sofort klar. Bei den Privatbahnen erhält die Company, wie jeder große Spediteur, Begünstigungen. Sie muß natürlich unsere Leute so billig als möglich reisen lassen und verfrachten, da jeder auf eigene Kosten hinübergeht. Für den Mittelstand wird das System Cook und für die armen Klassen das Personenporto da sein. Die Company könnte an Personen- und Frachtrefaktien viel verdienen, aber ihr Grundsatz muß auch hier sein, nur die Selbsterhaltungskosten hereinzubringen.

Die Spedition ist an vielen Orten in den Händen der Juden. Die Speditionsgeschäfte werden die ersten sein, die die Company braucht, und die ersten, die sie liquidiert. Die bisherigen Inhaber dieser Geschäfte treten entweder in den Dienst der Company, oder sie etablieren sich frei, drüben. Die Ankunftsstelle braucht ja empfangende Spediteure, und da dies ein glänzendes Geschäft ist, da man drüben sofort verdienen darf und soll, wird es nicht an Unternehmungslustigen fehlen. Es ist unnötig, die geschäftlichen Einzelheiten dieser Massenexpedition auszuführen. Sie sind aus dem Zwecke vernünftig zu entwickeln, und viele tüchtige Köpfe sollen und werden darüber nachdenken, wie das am besten zu machen sein wird.

Einige Tätigkeiten der Company Viele Tätigkeiten werden ineinander wirken. Nur ein Beispiel: Allmählich wird die Company in den anfänglich primitiven Niederlassungen Industriesachen zu erzeugen beginnen. Zunächst für unsere eigenen armen Auswanderer: Kleider, Wäsche, Schuhe usw. fabrikmäßig. Denn in den europäischen Abfahrtsstationen werden unsere armen Leute neu gekleidet. Es wird ihnen damit kein Geschenk gemacht, weil sie nicht gedemütigt werden sollen. Es werden ihnen nur ihre alten Sachen gegen neue eingetauscht. Verliert die Company dabei etwas, so wird es als Geschäftsverlust gebucht. Die völlig Besitzlosen wären für die Bekleidung Schuldner der Company und zahlen drüben in Arbeitsüberstunden, die ihnen für gute Aufführung erlassen werden.

An diesen Punkten haben übrigens die bestehenden Auswanderungsvereine Gelegenheit, helfend einzugreifen. Alles, was sie für die wandernden Juden bisher zu tun pflegten, sollen sie zukünftig für die Kolonisten der Jewish Company tun. Die Formen dieses Zusammenwirkens werden sich leicht finden lassen. Schon in der Neubekleidung der armen Auswanderer soll etwas Symbolisches enthalten sein: Ihr beginnt jetzt ein neues Leben! Die Society of Jews wird dafür sorgen, daß schon lange vor der Abreise und auch unterwegs durch Gebete, populäre Vorträge, Belehrungen über den Zweck des Unternehmens, hygienische Vorschriften für die neuen Wohnorte, Anleitungen zur künftigen Arbeit eine ernste und festliche Stimmung erhalten werde. Denn das Gelobte Land ist das Land der Arbeit. Bei ihrer Ankunft werden aber die Einwanderer von den Spitzen unserer Behörden feierlich empfangen werden. Ohne törichten Jubel, denn das Gelobte Land muß erst erobert werden. Aber schon sollen diese armen Menschen sehen, daß sie zu Hause sind.

Die Bekleidungsindustrie der Company für die armen Auswanderer wird nicht planlos produzieren. Durch die Society of Jews, welche von den Ortsgruppen die Mitteilung erhalten wird, muß die Jewish Company rechtzeitig die Zahl, den Ankunftstag und die Bedürfnisse der Auswanderer kennen. So ist es möglich, für sie umsichtig vorzusorgen.

Industrielle Anregungen Die Aufgaben der Jewish Company und der Society of Jews können in diesem Entwurfe nicht streng gesondert vorgetragen werden. Tatsächlich werden diese beiden großen Organe beständig zusammenwirken müssen. Die Company wird auf die moralische Autorität und Unterstützung der Society angewiesen sein und bleiben, gleichwie die Society die materielle Hilfe der Company nicht entbehren kann. In der planvollen Leitung der Bekleidungsindustrie z.B. ist der schwache Anfang des Versuches enthalten, die Produktionskrisen zu vermeiden. Auf allen Gebieten, wo die Company als Industrieller auftritt, soll so vorgegangen werden.

Keineswegs darf sie aber die freien Unternehmungen mit ihrer Übermacht erdrücken. Wir sind nur dort Kollektivisten, wo es die ungeheueren Schwierigkeiten der Aufgabe erfordern. Im übrigen wollen wir das Individuum mit seinen Rechten hegen und pflegen. Das Privateigentum, als die wirtschaftliche Grundlage der Unabhängigkeit, soll sich bei uns frei und geachtet entwickeln. Wir lassen ja gleich unsere ersten Unskilleds ins Privateigentum aufsteigen.

Der Unternehmungsgeist soll auf jede Weise gefördert werden. Die Einrichtung von Industrien wird durch eine vernünftige Zollpolitik, Zuwendung billigen Rohmaterials und durch ein Amt für Industriestatistik mit öffentlichen Verlautbarungen begünstigt.

Der Unternehmungsgeist kann auf gesunde Weise angeregt werden. Die spekulative Planlosigkeit wird vermieden. Die Etablierung neuer Industrien wird rechtzeitig bekanntgemacht, so daß die Unternehmer, die ein halbes Jahr später auf den Einfall kommen, sich einer Industrie zuzuwenden, nicht in die Krise, ins Elend hineinbauen. Da der Zweck einer neuen Anlage der Society angemeldet werden soll, können die Unternehmungsverhältnisse jederzeit jedermann bekannt sein. Ferner werden den Unternehmern die zentralisierten Arbeitskräfte gewährt. Der Unternehmer wendet sich an die Dienstvermittlungszentrale, die dafür von ihm nur eine zur Selbsterhaltung erforderliche Gebühr einhebt. Der Unternehmer telegraphiert: Ich brauche morgen für drei Tage, drei Wochen oder drei Monate fünfhundert Unskilleds. Morgen treffen bei seiner landwirtschaftlichen oder industriellen Unternehmung die gewünschten Fünfhundert ein, welche die Arbeitszentrale von da und dort, wo sie eben verfügbar werden, zusammenzieht. Die Sachsengängerei wird da aus dem Plumpen in eine sinnvolle Institution heeresmäßig verfeinert. Selbstverständlich werden keine Arbeitssklaven geliefert, sondern nur Siebenstundentägler, die ihre Organisation beibehalten, denen auch beim Ortswechsel die Dienstzeit mit Chargen, Avancieren und Pensionierung fortläuft. Der freie Unternehmer kann sich auch anderwärts seine Arbeitskräfte verschaffen, wenn er will. Aber er wird es schwerlich können. Die Hereinziehung nichtjüdischer Arbeitssklaven ins Land wird die Society zu vereiteln wissen durch eine gewisse Boykottierung widerspenstiger Industrieller, durch Verkehrserschwerungen und dergleichen. Man wird also die Siebenstundentägler nehmen müssen. So nähern wir uns beinahe zwanglos dem Normaltage von sieben Stunden.

Ansiedlung von Facharbeitern Es ist klar, daß, was für die Unskilleds gilt, bei den höheren Facharbeitern noch leichter ist. Die Teilarbeiter der Fabriken können unter dieselben Regeln gebracht werden. Die Dienstvermittlungszentrale besorgt sie.

Was nun die selbständigen Handwerker, die kleinen Meister betrifft, die wir im Hinblick auf die künftigen Fortschritte der Technik sehr pflegen wollen, denen wir technologische Kenntnisse zuführen wollen, selbst wenn sie keine jungen Leute mehr sind, und denen die Pferdekraft der Bäche und das Licht in elektrischen Drähten zugeleitet werden soll – diese selbständigen Arbeiter sollen auch durch die Zentrale der Society gesucht und gefunden werden. Hier wendet sich die Ortsgruppe an die Zentrale: Wir brauchen soundso viele Tischler, Schlosser, Glaser usw. Die Zentrale verlautbart es. Die Leute melden sich. Sie ziehen mit ihren Familien nach dem Orte, wo man sie braucht, und bleiben da wohnen, nicht erdrückt von einer verworrenen Konkurrenz. Die dauernde, die gute Heimat ist für sie entstanden.

Die Geldbeschaffung Als das Aktienkapital der Jewish Company wurde ein phantastisch klingender Betrag angenommen. Die wirklich notwendige Höhe des Aktienkapitals wird von Finanzfachleuten festgesetzt werden müssen. Jedenfalls eine riesige Summe. Wie soll diese aufgebracht werden? Dafür gibt es drei Formen, welche die Society in Erwägung ziehen wird. Die Society, diese große moralische Person, der Gestor der Juden, besteht aus unseren reinsten und besten Männern, die aus der Sache keinen Vermögensgewinn ziehen können und dürfen. Obwohl die Society am Beginn keine andere als eine moralische Autorität besitzen kann, wird diese dennoch hinreichen, um die Jewish Company dem Judenvolke gegenüber zu beglaubigen. Die Jewish Company wird nur dann Aussicht auf geschäftliches Gelingen haben, wenn sie von der Society sozusagen gestempelt ist. Es wird sich also nicht eine beliebige Gruppe von Geldleuten zusammentun können, um die Jewish Company zu bilden. Die Society wird prüfen, wählen und bestimmen und sich vor der Gutheißung der Gründung alle nötigen Bürgschaften für die gewissenhafte Durchführung des Planes sichern lassen. Experimente mit ungenügenden Kräften dürfen nicht gemacht werden, denn diese Unternehmung muß gleich auf den ersten Schlag gelingen. Das Mißlingen der Sache würde die ganze Idee auf Jahrzehnte hinaus kompromittieren und sie vielleicht für immer unmöglich machen.

Die drei Formen der Aufbringung des Aktienkapitals sind:

durch die Hochbank; durch die Mittelbank; durch eine volkstümliche Subskription. Am leichtesten, schnellsten und sichersten wäre die Gründung durch die Hochbank. Da kann das erforderliche Geld innerhalb der bestehenden großen Finanzgruppen durch einfache Beratung in kürzester Zeit aufgebracht werden. Es hätte den großen Vorteil, daß die Milliarde – um bei diesem einmal angenommenen Betrage zu bleiben – nicht sofort gänzlich eingezahlt werden müßte. Es hätte den weiteren Vorteil, daß auch der Kredit dieser mächtigen Finanzgruppen der Unternehmung zuflösse. In der jüdischen Finanzmacht schlummern noch sehr viele ungenützte politische Kräfte. Von den Feinden des Judentums wird diese Finanzmacht als so wirksam dargestellt, wie sie sein könnte, aber tatsächlich nicht ist. Die armen Juden spüren nur den Haß, den diese Finanzmacht erregt; den Nutzen, die Linderung ihrer Leiden, welche bewirkt werden könnte, haben die armen Juden nicht. Die Kreditpolitik der großen Finanzjuden müßte sich in den Dienst der Volksidee stellen. Fühlen aber diese mit ihrer Lage ganz zufriedenen Herren sich nicht bewogen, etwas für ihre Stammesbrüder zu tun, die man mit Unrecht für die großen Vermögen einzelner verantwortlich macht, so wird die Verwirklichung dieses Planes Gelegenheit geben, eine reinliche Scheidung zwischen ihnen und dem übrigen Teile des Judentums durchzuführen.

Die Hochbank wird übrigens durchaus nicht aufgefordert, einen so enormen Betrag aus Wohltätigkeit zu beschaffen. Das wäre eine törichte Zumutung. Die Gründer und Aktionäre der Jewish Company sollen vielmehr ein gutes Geschäft machen, und sie werden sich im vorhinein davon Rechenschaft geben können, welche Chancen bevorstehen. Die Society of Jews wird nämlich im Besitze aller Belege und Behelfe sein, aus denen sich die Aussichten der Jewish Company erkennen lassen. Die Society of Jews wird insbesondere den Umfang der neuen Judenbewegung genau erforscht haben und den Gründern der Company auf eine vollkommen verläßliche Weise mitteilen können, mit welcher Beteiligung diese rechnen darf. Durch die Herstellung der alles umfassenden modernen Judenstatistik wird die Society für die Company die Arbeiten einer Société d'études besorgen, wie man diese in Frankreich zu machen pflegt, bevor man an die Finanzierung eines sehr großen Unternehmens herangeht. Die Sache wird dennoch vielleicht nicht den kostbaren Beifall der jüdischen Geldmagnaten finden. Diese werden sogar vielleicht durch ihre geheimen Knechte und Agenten den Kampf gegen unsere Judenbewegung einzuleiten versuchen. Einen solchen Kampf werden wir wie jeden anderen, der uns aufgezwungen wird, mit schonungsloser Härte führen.

Die Geldmagnaten werden sich vielleicht auch nur begnügen, die Sache mit einem ablehnenden Lächeln abzutun.

Ist sie damit erledigt?

Nein.

Dann geht die Geldbeschaffung auf die zweite Stufe, an die mittelreichen Juden. Die jüdische Mittelbank müßte im Namen der Volksidee gegen die Hochbank zusammengerafft werden zu einer zweiten formidablen Geldmacht. Das hätte den Übelstand, daß zunächst nur ein Geldgeschäft daraus würde, denn die Milliarde müßte voll eingezahlt werden – sonst darf man nicht anfangen –, und da dies Geld erst langsam in Verwendung trete, so würde man in den ersten Jahren allerlei Bank- und Anleihegeschäfte machen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß so allmählich der ursprüngliche Zweck in Vergessenheit geriete, die mittelreichen Juden hätten ein neues großes Geschäft gefunden, und die Judenwanderung würde versumpfen.

Phantastisch ist die Idee dieser Geldbeschaffung durchaus nicht, das weiß man. Verschiedene Male wurde ja versucht, das katholische Geld gegen die Hochbank zusammenzuraffen. Daß man sie auch mit jüdischem bekämpfen könne, hat man bisher nicht bedacht.

Aber welche Krisen hätte das alles zur Folge. Wie würden die Länder, wo solche Geldkämpfe spielten, geschädigt werden, wie müßte der Antisemitismus dabei überhandnehmen.

Mir ist das also nicht sympathisch, ich erwähne es nur, weil es in der logischen Entwicklung des Gedankens liegt.

Ob die Mittelbanken die Sache aufgreifen werden, weiß ich auch nicht.

Jedenfalls ist die Sache auch mit der Ablehnung der Mittelreichen nicht erledigt. Dann beginnt sie vielmehr erst recht.

Denn die Society of Jews, die nicht aus Geschäftsleuten besteht, kann dann die Gründung der Company als eine volkstümliche versuchen.

Das Aktienkapital der Company kann ohne Vermittlung eines Hochbank- oder Mittelbanksyndikates durch unmittelbare Ausschreibung einer Subskription aufgebracht werden. Nicht nur die armen kleinen Juden, sondern auch die Christen, welche die Juden loshaben wollen, werden sich an dieser in ganz kleine Teile zerlegten Geldbeschaffung beteiligen. Es wäre eine eigentümliche und neue Form des Plebiszites, wobei jeder, der sich für diese Lösungsform der Judenfrage aussprechen will, seine Meinung durch eine bedingte Subskription äußern könnte. In der Bedingung liegt die gute Sicherheit. Die Vollzahlung wäre nur zu leisten, wenn der ganze Betrag gezeichnet ist, sonst würde die Anzahlung zurückgegeben. Ist aber der ganze nötige Betrag durch die volkstümliche Auflage in der ganzen Welt gedeckt, dann ist jeder einzelne kleine Betrag gesichert durch die unzähligen anderen kleinen Beträge.

Es wäre dazu natürlich die ausdrückliche, entschiedene Hilfe der beteiligten Regierungen nötig.


Die Jewish Company II

Einige Formen der Liquidation Die Jewish Company ist als Übernehmer oder Verweser von Immobilien der Juden gedacht.

Bei Häusern und Grundstücken lassen sich diese Aufgaben leicht konstruieren. Wie ist es aber bei Geschäften? Da werden die Formen vielfältig sein. Sie lassen sich gar nicht vorher in eine Übersicht bringen. Und doch ist darin keine Schwierigkeit enthalten. Denn in jedem einzelnen Falle wird der Inhaber des Geschäftes, wenn er sich zur Auswanderung frei entschließt, die für ihn günstigste Form der Liquidation mit der Company-Filiale seines Sprengels vereinbaren.

Bei den kleinsten Geschäftsleuten, in deren Betrieb die persönliche Betätigung des Inhabers die Hauptsache und das bißchen Ware oder Einrichtung die Nebensache ist, läßt sich die Vermögensverpflanzung am leichtesten durchführen. Für die persönliche Betätigung des Auswanderers schafft die Company ein gesichertes Arbeitsgebiet, und sein bißchen Material kann ihm drüben in einem Grundstück mit Maschinenkredit ersetzt werden. Die neue Tätigkeit werden unsere findigen Leute rasch erlernt haben. Juden passen sich bekanntlich schnell jeder Erwerbsgattung an. So können viele Händler zu Kleinindustriellen der Landwirtschaft gemacht werden. Die Company kann sogar in scheinbare Verluste willigen, wenn sie die nicht fahrende Habe der Ärmeren übernimmt; denn sie erreicht dadurch die freie Kultivierung von Landparzellen, wodurch der Wert ihrer übrigen Parzellen steigt.

In den mittleren Betrieben, wo die sachliche Einrichtung ebenso wichtig oder schon wichtiger ist als die persönliche Betätigung des Inhabers und dessen Kredit als ein entscheidendes Imponderabile hinzukommt, lassen sich verschiedene Formen der Liquidation denken. Das ist auch einer der Hauptpunkte, auf denen sich die innere Wanderung der Christen vollziehen kann. Der abziehende Jude verliert seinen persönlichen Kredit nicht, sondern nimmt ihn mit und wird ihn zur Etablierung drüben gut verwenden. Die Jewish Company eröffnet ihm ein Girokonto. Sein bisheriges Geschäft kann er auch frei verkaufen oder Geschäftsführern unter der Aufsicht der Company-Organe übergeben. Der Geschäftsführer kann im Pachtverhältnisse stehen, oder es kann der allmähliche Ankauf durch Teilzahlungen des Geschäftsführers angebahnt werden. Die Company sorgt durch ihre Aufsichtsbeamten und Advokaten für die ordentliche Verwaltung des verlassenen Geschäftes und für den richtigen Eingang der Zahlungen. Die Company ist hier Kurator der Abwesenden. Kann aber ein Jude sein Geschäft nicht verkaufen, vertraut er es auch keinem Mandatar an und will es dennoch nicht aufgeben, so bleibt er eben an seinem jetzigen Wohnort. Auch diese Zurückbleibenden verschlechtern ihre jetzige Lage nicht; sie sind um die Konkurrenz der Abgezogenen erleichtert, und der Antisemitismus mit seinem »Kauft nicht bei Juden!« hat aufgehört.

Will der auswandernde Geschäftsinhaber drüben wieder dasselbe Geschäft betreiben, so kann er sich von vornherein darauf einrichten. Zeigen wir das an einem Beispiel. Die Firma X hat ein großes Modewarengeschäft. Der Inhaber will auswandern. Er etabliert zunächst an seinem künftigen Wohnort eine Filiale, an die er seine ausgemusterte Ware abgibt. Die armen ersten Auswanderer sind drüben seine Kundschaft. Allmählich ziehen Leute hinüber, die höhere Modebedürfnisse haben. Nun schickt X neuere Sachen und endlich die neuesten. Die Filiale wird selbst schon einträglich, während das Hauptgeschäft noch besteht. Endlich hat X zwei Geschäfte. Das alte verkauft er oder gibt es seinem christlichen Vertreter zur Führung; er selbst begibt sich hinüber in sein neues.

Ein größeres Beispiel: Y&Sohn haben ein ausgedehntes Kohlengeschäft mit Bergwerken und Fabriken. Wie ist solch ein riesiger Vermögenskomplex zu liquidieren? Das Kohlenbergwerk mit allem, was drum und dran, kann erstens vom Staat, in dem es liegt, eingelöst werden. Zweitens kann es die Jewish Company erwerben und den Kaufpreis teils in Ländereien drüben, teils in Bargeld bezahlen. Eine dritte Möglichkeit wäre die Gründung einer eigenen Aktiengesellschaft »Y&Sohn«. Eine vierte der Weiterbetrieb in der bisherigen Weise, nur wären die ausgewanderten Eigentümer, auch wenn sie gelegentlich zur Inspektion ihrer Güter zurückkehren, Ausländer, als die sie ja in zivilisierten Staaten auch den vollen Rechtsschutz genießen. Dies alles sieht man ja täglich im Leben. Eine fünfte, besonders fruchtbare und großartige Möglichkeit deute ich nur an, weil es dafür im Leben erst wenige schwache Beispiele gibt, wie nahe das unserem modernen Bewußtsein auch schon liegt. Y&Sohn können ihr Unternehmen ihren sämtlichen jetzigen Angestellten gegen Entgelt übergeben. Die Angestellten treten zu einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung zusammen und können vielleicht mit Hilfe der Landeskassa, die keine Wucherzinsen nimmt, die Ablösungssumme an Y&Sohn auszahlen. Die Angestellten amortisieren dann das DarHlehen, welches ihnen von ihrer Landeskassa, von der Jewish Company oder von Y&Sohn selbst gewährt wurde. Die Jewish Company liquidiert die Kleinsten wie die Größten. Und während die Juden ruhig wandern, sich die neue Heimat gründen, steht die Company als die große juristische Person da, welche den Abzug leitet, die verlassenen Güter hütet, für die gute Ordnung des Abwickelns mit ihrem sichtbaren, greifbaren Vermögen haftet und für die schon Ausgewanderten dauernd bürgt.

Bürgschaften der Company In welcher Form wird die Company die Bürgschaften leisten, daß in den verlassenen Ländern keine Verarmung und keine wirtschaftlichen Krisen eintreten?

Es wurde schon gesagt, daß anständige Antisemiten unter Achtung ihrer uns wertvollen Unabhängigkeit gleichsam als volkstümliche Kontrollbehörden an das Werk herangezogen werden sollen.

Aber auch der Staat hat fiskalische Interessen, die geschädigt werden können. Er verliert eine zwar bürgerlich gering, aber finanziell hochgeschätzte Klasse von Steuerträgern. Es muß ihm dafür eine Entschädigung geboten werden. Wir bieten sie ihm ja indirekt, indem wir die mit unserem jüdischen Scharfsinne, unserem jüdischen Fleiße eingerichteten Geschäfte im Lande lassen, indem wir in unsere aufgegebenen Positionen die christlichen Mitbürger einrücken lassen und so ein in dieser Friedlichkeit beispielloses Aufsteigen von Massen zum Wohlstand ermöglichen. Die Französische Revolution zeigt im kleinen etwas Ähnliches; aber dazu mußte das Blut unter der Guillotine, in allen Provinzen des Landes und auf den Schlachtfeldern Europas in Strömen fließen. Und dazu mußten geerbte und erworbene Rechte zerbrochen werden. Und dabei bereicherten sich nur die listigen Käufer der Nationalgüter.

Die Jewish Company wird in ihrem Wirkungskreise den einzelnen Staaten auch direkte Vorteile zuführen. Überall kann den Regierungen der Verkauf von verlassenen Judengütern unter günstigen Bedingungen zugesichert werden. Die Regierungen wieder können diese gütliche Expropriation in großem Maßstab für gewisse soziale Aufbesserungen verwenden.

Die Jewish Company wird den Regierungen und Parlamenten, welche die innere Wanderung der christlichen Bürger leiten wollen, dabei Hilfe leisten. Die Jewish Company wird auch große Abgaben zahlen.

Die Zentrale hat ihren Sitz in London, weil die Company im Privatrechtlichen unter dem Schutze einer großen, derzeit nicht antisemitischen Macht stehen muß. Aber die Company wird, wenn man sie offiziell und offiziös unterstützt, überall eine breite Steuerfläche liefern. Die Company wird überall besteuerbare Töchter- und Zweiganstalten gründen.

Sie wird ferner den Vorteil doppelter Immobilienumschreibung, also doppelter Gebühren liefern. Die Company wird selbst dort, wo sie nur als Immobilienagentur auftritt, sich den vorübergehenden Anschein des Käufers geben. Sie wird, auch wenn sie nicht besitzen will, im Grundbuche einen Augenblick als Eigentümer stehen.

Das sind nun freilich rein rechnungsmäßige Sachen. Es wird von Ort zu Ort erhoben und entschieden werden müssen, wie weit die Company darin gehen kann, ohne ihre Existenz zu gefährden. Sie wird darüber freimütig mit den Finanzministern verhandeln. Diese werden den guten Willen deutlich sehen, und sie werden überall die Erleichterungen gewähren, die zur erfolgreichen Durchführung des großen Unternehmens nachweisbar erforderlich sind.

Eine weitere direkte Zuwendung ist die im Güter- und Personentransporte. Wo die Bahnen staatlich sind, ist das sofort klar. Bei den Privatbahnen erhält die Company, wie jeder große Spediteur, Begünstigungen. Sie muß natürlich unsere Leute so billig als möglich reisen lassen und verfrachten, da jeder auf eigene Kosten hinübergeht. Für den Mittelstand wird das System Cook und für die armen Klassen das Personenporto da sein. Die Company könnte an Personen- und Frachtrefaktien viel verdienen, aber ihr Grundsatz muß auch hier sein, nur die Selbsterhaltungskosten hereinzubringen.

Die Spedition ist an vielen Orten in den Händen der Juden. Die Speditionsgeschäfte werden die ersten sein, die die Company braucht, und die ersten, die sie liquidiert. Die bisherigen Inhaber dieser Geschäfte treten entweder in den Dienst der Company, oder sie etablieren sich frei, drüben. Die Ankunftsstelle braucht ja empfangende Spediteure, und da dies ein glänzendes Geschäft ist, da man drüben sofort verdienen darf und soll, wird es nicht an Unternehmungslustigen fehlen. Es ist unnötig, die geschäftlichen Einzelheiten dieser Massenexpedition auszuführen. Sie sind aus dem Zwecke vernünftig zu entwickeln, und viele tüchtige Köpfe sollen und werden darüber nachdenken, wie das am besten zu machen sein wird.

Einige Tätigkeiten der Company Viele Tätigkeiten werden ineinander wirken. Nur ein Beispiel: Allmählich wird die Company in den anfänglich primitiven Niederlassungen Industriesachen zu erzeugen beginnen. Zunächst für unsere eigenen armen Auswanderer: Kleider, Wäsche, Schuhe usw. fabrikmäßig. Denn in den europäischen Abfahrtsstationen werden unsere armen Leute neu gekleidet. Es wird ihnen damit kein Geschenk gemacht, weil sie nicht gedemütigt werden sollen. Es werden ihnen nur ihre alten Sachen gegen neue eingetauscht. Verliert die Company dabei etwas, so wird es als Geschäftsverlust gebucht. Die völlig Besitzlosen wären für die Bekleidung Schuldner der Company und zahlen drüben in Arbeitsüberstunden, die ihnen für gute Aufführung erlassen werden.

An diesen Punkten haben übrigens die bestehenden Auswanderungsvereine Gelegenheit, helfend einzugreifen. Alles, was sie für die wandernden Juden bisher zu tun pflegten, sollen sie zukünftig für die Kolonisten der Jewish Company tun. Die Formen dieses Zusammenwirkens werden sich leicht finden lassen. Schon in der Neubekleidung der armen Auswanderer soll etwas Symbolisches enthalten sein: Ihr beginnt jetzt ein neues Leben! Die Society of Jews wird dafür sorgen, daß schon lange vor der Abreise und auch unterwegs durch Gebete, populäre Vorträge, Belehrungen über den Zweck des Unternehmens, hygienische Vorschriften für die neuen Wohnorte, Anleitungen zur künftigen Arbeit eine ernste und festliche Stimmung erhalten werde. Denn das Gelobte Land ist das Land der Arbeit. Bei ihrer Ankunft werden aber die Einwanderer von den Spitzen unserer Behörden feierlich empfangen werden. Ohne törichten Jubel, denn das Gelobte Land muß erst erobert werden. Aber schon sollen diese armen Menschen sehen, daß sie zu Hause sind.

Die Bekleidungsindustrie der Company für die armen Auswanderer wird nicht planlos produzieren. Durch die Society of Jews, welche von den Ortsgruppen die Mitteilung erhalten wird, muß die Jewish Company rechtzeitig die Zahl, den Ankunftstag und die Bedürfnisse der Auswanderer kennen. So ist es möglich, für sie umsichtig vorzusorgen.

Industrielle Anregungen Die Aufgaben der Jewish Company und der Society of Jews können in diesem Entwurfe nicht streng gesondert vorgetragen werden. Tatsächlich werden diese beiden großen Organe beständig zusammenwirken müssen. Die Company wird auf die moralische Autorität und Unterstützung der Society angewiesen sein und bleiben, gleichwie die Society die materielle Hilfe der Company nicht entbehren kann. In der planvollen Leitung der Bekleidungsindustrie z.B. ist der schwache Anfang des Versuches enthalten, die Produktionskrisen zu vermeiden. Auf allen Gebieten, wo die Company als Industrieller auftritt, soll so vorgegangen werden.

Keineswegs darf sie aber die freien Unternehmungen mit ihrer Übermacht erdrücken. Wir sind nur dort Kollektivisten, wo es die ungeheueren Schwierigkeiten der Aufgabe erfordern. Im übrigen wollen wir das Individuum mit seinen Rechten hegen und pflegen. Das Privateigentum, als die wirtschaftliche Grundlage der Unabhängigkeit, soll sich bei uns frei und geachtet entwickeln. Wir lassen ja gleich unsere ersten Unskilleds ins Privateigentum aufsteigen.

Der Unternehmungsgeist soll auf jede Weise gefördert werden. Die Einrichtung von Industrien wird durch eine vernünftige Zollpolitik, Zuwendung billigen Rohmaterials und durch ein Amt für Industriestatistik mit öffentlichen Verlautbarungen begünstigt.

Der Unternehmungsgeist kann auf gesunde Weise angeregt werden. Die spekulative Planlosigkeit wird vermieden. Die Etablierung neuer Industrien wird rechtzeitig bekanntgemacht, so daß die Unternehmer, die ein halbes Jahr später auf den Einfall kommen, sich einer Industrie zuzuwenden, nicht in die Krise, ins Elend hineinbauen. Da der Zweck einer neuen Anlage der Society angemeldet werden soll, können die Unternehmungsverhältnisse jederzeit jedermann bekannt sein. Ferner werden den Unternehmern die zentralisierten Arbeitskräfte gewährt. Der Unternehmer wendet sich an die Dienstvermittlungszentrale, die dafür von ihm nur eine zur Selbsterhaltung erforderliche Gebühr einhebt. Der Unternehmer telegraphiert: Ich brauche morgen für drei Tage, drei Wochen oder drei Monate fünfhundert Unskilleds. Morgen treffen bei seiner landwirtschaftlichen oder industriellen Unternehmung die gewünschten Fünfhundert ein, welche die Arbeitszentrale von da und dort, wo sie eben verfügbar werden, zusammenzieht. Die Sachsengängerei wird da aus dem Plumpen in eine sinnvolle Institution heeresmäßig verfeinert. Selbstverständlich werden keine Arbeitssklaven geliefert, sondern nur Siebenstundentägler, die ihre Organisation beibehalten, denen auch beim Ortswechsel die Dienstzeit mit Chargen, Avancieren und Pensionierung fortläuft. Der freie Unternehmer kann sich auch anderwärts seine Arbeitskräfte verschaffen, wenn er will. Aber er wird es schwerlich können. Die Hereinziehung nichtjüdischer Arbeitssklaven ins Land wird die Society zu vereiteln wissen durch eine gewisse Boykottierung widerspenstiger Industrieller, durch Verkehrserschwerungen und dergleichen. Man wird also die Siebenstundentägler nehmen müssen. So nähern wir uns beinahe zwanglos dem Normaltage von sieben Stunden.

Ansiedlung von Facharbeitern Es ist klar, daß, was für die Unskilleds gilt, bei den höheren Facharbeitern noch leichter ist. Die Teilarbeiter der Fabriken können unter dieselben Regeln gebracht werden. Die Dienstvermittlungszentrale besorgt sie.

Was nun die selbständigen Handwerker, die kleinen Meister betrifft, die wir im Hinblick auf die künftigen Fortschritte der Technik sehr pflegen wollen, denen wir technologische Kenntnisse zuführen wollen, selbst wenn sie keine jungen Leute mehr sind, und denen die Pferdekraft der Bäche und das Licht in elektrischen Drähten zugeleitet werden soll – diese selbständigen Arbeiter sollen auch durch die Zentrale der Society gesucht und gefunden werden. Hier wendet sich die Ortsgruppe an die Zentrale: Wir brauchen soundso viele Tischler, Schlosser, Glaser usw. Die Zentrale verlautbart es. Die Leute melden sich. Sie ziehen mit ihren Familien nach dem Orte, wo man sie braucht, und bleiben da wohnen, nicht erdrückt von einer verworrenen Konkurrenz. Die dauernde, die gute Heimat ist für sie entstanden.

Die Geldbeschaffung Als das Aktienkapital der Jewish Company wurde ein phantastisch klingender Betrag angenommen. Die wirklich notwendige Höhe des Aktienkapitals wird von Finanzfachleuten festgesetzt werden müssen. Jedenfalls eine riesige Summe. Wie soll diese aufgebracht werden? Dafür gibt es drei Formen, welche die Society in Erwägung ziehen wird. Die Society, diese große moralische Person, der Gestor der Juden, besteht aus unseren reinsten und besten Männern, die aus der Sache keinen Vermögensgewinn ziehen können und dürfen. Obwohl die Society am Beginn keine andere als eine moralische Autorität besitzen kann, wird diese dennoch hinreichen, um die Jewish Company dem Judenvolke gegenüber zu beglaubigen. Die Jewish Company wird nur dann Aussicht auf geschäftliches Gelingen haben, wenn sie von der Society sozusagen gestempelt ist. Es wird sich also nicht eine beliebige Gruppe von Geldleuten zusammentun können, um die Jewish Company zu bilden. Die Society wird prüfen, wählen und bestimmen und sich vor der Gutheißung der Gründung alle nötigen Bürgschaften für die gewissenhafte Durchführung des Planes sichern lassen. Experimente mit ungenügenden Kräften dürfen nicht gemacht werden, denn diese Unternehmung muß gleich auf den ersten Schlag gelingen. Das Mißlingen der Sache würde die ganze Idee auf Jahrzehnte hinaus kompromittieren und sie vielleicht für immer unmöglich machen.

Die drei Formen der Aufbringung des Aktienkapitals sind:

durch die Hochbank; durch die Mittelbank; durch eine volkstümliche Subskription. Am leichtesten, schnellsten und sichersten wäre die Gründung durch die Hochbank. Da kann das erforderliche Geld innerhalb der bestehenden großen Finanzgruppen durch einfache Beratung in kürzester Zeit aufgebracht werden. Es hätte den großen Vorteil, daß die Milliarde – um bei diesem einmal angenommenen Betrage zu bleiben – nicht sofort gänzlich eingezahlt werden müßte. Es hätte den weiteren Vorteil, daß auch der Kredit dieser mächtigen Finanzgruppen der Unternehmung zuflösse. In der jüdischen Finanzmacht schlummern noch sehr viele ungenützte politische Kräfte. Von den Feinden des Judentums wird diese Finanzmacht als so wirksam dargestellt, wie sie sein könnte, aber tatsächlich nicht ist. Die armen Juden spüren nur den Haß, den diese Finanzmacht erregt; den Nutzen, die Linderung ihrer Leiden, welche bewirkt werden könnte, haben die armen Juden nicht. Die Kreditpolitik der großen Finanzjuden müßte sich in den Dienst der Volksidee stellen. Fühlen aber diese mit ihrer Lage ganz zufriedenen Herren sich nicht bewogen, etwas für ihre Stammesbrüder zu tun, die man mit Unrecht für die großen Vermögen einzelner verantwortlich macht, so wird die Verwirklichung dieses Planes Gelegenheit geben, eine reinliche Scheidung zwischen ihnen und dem übrigen Teile des Judentums durchzuführen.

Die Hochbank wird übrigens durchaus nicht aufgefordert, einen so enormen Betrag aus Wohltätigkeit zu beschaffen. Das wäre eine törichte Zumutung. Die Gründer und Aktionäre der Jewish Company sollen vielmehr ein gutes Geschäft machen, und sie werden sich im vorhinein davon Rechenschaft geben können, welche Chancen bevorstehen. Die Society of Jews wird nämlich im Besitze aller Belege und Behelfe sein, aus denen sich die Aussichten der Jewish Company erkennen lassen. Die Society of Jews wird insbesondere den Umfang der neuen Judenbewegung genau erforscht haben und den Gründern der Company auf eine vollkommen verläßliche Weise mitteilen können, mit welcher Beteiligung diese rechnen darf. Durch die Herstellung der alles umfassenden modernen Judenstatistik wird die Society für die Company die Arbeiten einer Société d'études besorgen, wie man diese in Frankreich zu machen pflegt, bevor man an die Finanzierung eines sehr großen Unternehmens herangeht. Die Sache wird dennoch vielleicht nicht den kostbaren Beifall der jüdischen Geldmagnaten finden. Diese werden sogar vielleicht durch ihre geheimen Knechte und Agenten den Kampf gegen unsere Judenbewegung einzuleiten versuchen. Einen solchen Kampf werden wir wie jeden anderen, der uns aufgezwungen wird, mit schonungsloser Härte führen.

Die Geldmagnaten werden sich vielleicht auch nur begnügen, die Sache mit einem ablehnenden Lächeln abzutun.

Ist sie damit erledigt?

Nein.

Dann geht die Geldbeschaffung auf die zweite Stufe, an die mittelreichen Juden. Die jüdische Mittelbank müßte im Namen der Volksidee gegen die Hochbank zusammengerafft werden zu einer zweiten formidablen Geldmacht. Das hätte den Übelstand, daß zunächst nur ein Geldgeschäft daraus würde, denn die Milliarde müßte voll eingezahlt werden – sonst darf man nicht anfangen –, und da dies Geld erst langsam in Verwendung trete, so würde man in den ersten Jahren allerlei Bank- und Anleihegeschäfte machen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß so allmählich der ursprüngliche Zweck in Vergessenheit geriete, die mittelreichen Juden hätten ein neues großes Geschäft gefunden, und die Judenwanderung würde versumpfen.

Phantastisch ist die Idee dieser Geldbeschaffung durchaus nicht, das weiß man. Verschiedene Male wurde ja versucht, das katholische Geld gegen die Hochbank zusammenzuraffen. Daß man sie auch mit jüdischem bekämpfen könne, hat man bisher nicht bedacht.

Aber welche Krisen hätte das alles zur Folge. Wie würden die Länder, wo solche Geldkämpfe spielten, geschädigt werden, wie müßte der Antisemitismus dabei überhandnehmen.

Mir ist das also nicht sympathisch, ich erwähne es nur, weil es in der logischen Entwicklung des Gedankens liegt.

Ob die Mittelbanken die Sache aufgreifen werden, weiß ich auch nicht.

Jedenfalls ist die Sache auch mit der Ablehnung der Mittelreichen nicht erledigt. Dann beginnt sie vielmehr erst recht.

Denn die Society of Jews, die nicht aus Geschäftsleuten besteht, kann dann die Gründung der Company als eine volkstümliche versuchen.

Das Aktienkapital der Company kann ohne Vermittlung eines Hochbank- oder Mittelbanksyndikates durch unmittelbare Ausschreibung einer Subskription aufgebracht werden. Nicht nur die armen kleinen Juden, sondern auch die Christen, welche die Juden loshaben wollen, werden sich an dieser in ganz kleine Teile zerlegten Geldbeschaffung beteiligen. Es wäre eine eigentümliche und neue Form des Plebiszites, wobei jeder, der sich für diese Lösungsform der Judenfrage aussprechen will, seine Meinung durch eine bedingte Subskription äußern könnte. In der Bedingung liegt die gute Sicherheit. Die Vollzahlung wäre nur zu leisten, wenn der ganze Betrag gezeichnet ist, sonst würde die Anzahlung zurückgegeben. Ist aber der ganze nötige Betrag durch die volkstümliche Auflage in der ganzen Welt gedeckt, dann ist jeder einzelne kleine Betrag gesichert durch die unzähligen anderen kleinen Beträge.

Es wäre dazu natürlich die ausdrückliche, entschiedene Hilfe der beteiligten Regierungen nötig.