Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist
Jasmin erwartet ein Kind - ein kleines Wunder. Die Schwangerschaft, die Geburt und Pauls erste
Lebensmonate sind ein ganz besonderer Abschnitt in ihrem Leben. In dieser Zeit brauchen Jasmin und
ihr Kind ganz besonderen Schutz, den Mutterschutz. Er schützt die Gesundheit von Paul und Jasmin
während der Schwangerschaft und Stillzeit. Außerdem ermöglicht er es, dass Jasmin vor und nach
den Mutterschutzfristen weiter arbeiten gehen kann, und regelt den Kündigungsschutz. Zudem sichert
er das Einkommen in der Zeit, in der Jasmin nicht arbeiten darf. Auch Studentinnen, Schülerinnen
und Bundesfreiwilligendienstleistende haben Anspruch auf Mutterschutz.
Gerade in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft gibt es Gefahrensituationen für schwangere
Frauen und für ihr ungeborenes Kind. Je früher Jasmin ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft
informiert, desto besser kann er einen wirkungsvollen Mutterschutz sicherstellen. Situationen,
Materialien oder Gegenstände, die ihre Gesundheit oder die von Paul gefährden, muss ihr
Arbeitgeber vermeiden. Deshalb muss er die Gefährdungen im Vorhinein durch eine
Gefährdungsbeurteilung identifizieren. In einem persönlichen Gespräch kann Jasmin mit ihrem
Arbeitgeber gemeinsam dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen für sie während der
Schwangerschaft geeignet sind. Auf dieses Gespräch hat sie einen Anspruch.
Wenn Jasmin aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen darf,
kann sie dafür ein Attest von ihrem Arzt bekommen. Bevor es zu einem Beschäftigungsverbot kommt,
muss Jasmins Arbeitgeber prüfen, ob er ihre Arbeitsbedingungen mutterschutzgerecht anpassen kann.
Alternativ kann Jasmin vielleicht auch an einem anderen Arbeitsplatz weiter arbeiten. Fragen zum
Mutterschutz kann auch die für den Betrieb zuständige Aufsichtsbehörde beantworten. Wenn Jasmins
Arbeitgeber Gefährdungen für die Gesundheit von Jasmin oder Paul nicht durch Schutzmaßnahmen
ausschließen kann, darf er sie nicht beschäftigten. Das Beschäftigungsverbot darf nur so weit reichen,
wie es notwendig ist, um ihre und Pauls Gesundheit zu schützen. Ein Beschäftigungsverbot
kann sich auch auf bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitszeiten beschränken.
Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt die Schutzfrist, in der Jasmin nicht mehr
arbeiten muss. Den Entbindungstermin ermittelt die Ärztin, der Arzt, die Hebamme oder der
Geburtshelfer. Wenn der kleine Paul schon früher als erwartet zur Welt kommt, verlängert sich
Jasmins Schutzfrist nach der Geburt um die Anzahl an Tagen, die vor der Geburt nicht in Anspruch
genommen wurden.
Weil Jasmin gesetzlich krankenversichert ist, erhält sie während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld
und einen Arbeitgeberzuschuss. Zusammen sind die Leistungen normalerweise so hoch wie ihr
durchschnittliches Einkommen in den letzten drei Monaten vor der Geburt. Wenn Jasmin das möchte,
kann sie in der Schutzfrist vor der Entbindung aber auch weiterarbeiten. Nach der Geburt gibt es
dann eine Schutzfrist von acht Wochen. In dieser Zeit darf Jasmin auf jeden Fall nicht arbeiten.
In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Mehrlings- und Frühgeburten, dauert die Schutzfrist zwölf Wochen.
Auch in dieser Zeit gibt es Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss. Bei der Geburt eines
Kindes mit Behinderung kann die Schutzfrist bis auf zu 12 Wochen nach der Geburt verlängert werden,
wenn die Mutter das beantragt. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat Jasmin einen Anspruch auf
Hebammenhilfe. Nach den Schutzfristen kann sie außerdem Elterngeld bekommen und Elternzeit nehmen.
Auch nach der Rückkehr in den Betrieb muss Jasmins Arbeitsplatz mutterschutzgerecht gestaltet sein.
Wenn sie den kleinen Paul stillt, muss ihr Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so anpassen,
dass Jasmins und Pauls Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Wenn das nicht möglich ist, darf Jasmin
nicht beschäftigt werden und erhält stattdessen Mutterschutzlohn. Bis zu Pauls erstem Geburtstag
hat Jasmin außerdem Anspruch auf bezahlte Pausen, um Paul stillen zu können.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre Leitfaden zum Mutterschutz.