×

We use cookies to help make LingQ better. By visiting the site, you agree to our cookie policy.


image

Funkkreis. Podcast der Bundeswehr, Podcast #40 | Arbeiten im Homeoffice | Bundeswehr

Podcast #40 | Arbeiten im Homeoffice | Bundeswehr

Delta to all, radiocheck.

Over.

Hier ist Bravo, kommen.

This is Tango, over.

Funkkreis, Podcast der Bundeswehr.

(A): Vielleicht hören sie uns gerade im Homeoffice und dann sind sie schon mitten drin im Thema

des heutigen Podcastes.

Herzlich Willkommen, ich bin Barbara Gantenbein aus der Redaktion der Bundeswehr in Berlin.

Es geht heute darum, was man alles beachten muss, wenn man im Homeoffice arbeitet.

Am Telefon habe ich dazu Hauptmann Karsten Bieber.

Er ist der Sicherheitsingenieur des Organisationsbereiches IUD also:

Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen.

Guten Tag Herr Hauptmann.

(B): Ein wunderschönen Tag Frau Gantenbein.

(A): Ich freu mich, dass Sie Zeit haben für uns heute Morgen.

Sagen sie, sind Sie auch gerade im Homeoffice?

(B): Derzeit befinde ich mich im Homeoffice.

(A): Das heißt, sie sind nicht nur ein Fachmann für die Durchführung, sondern sie haben

auch eigene Erfahrung.

Das ist immer ganz prima.

Wahrscheinich ist es bei Ihnen ja auch so: Einer der großen Vorteile der Homeoffices

ist die Zeitersparnis.

Da man ja zur Arbeit nicht mehr hin und her muss. Richtig?

(B): Als selbstbetroffener Pendler unterstreiche ich ihre Aussage zu hundert Prozent.

Ich selber bin vor meiner Telearbeit täglich 222 Kilometer gependelt,

über einen Zeitraum von fünf Jahren.

(A): Wow!

Das ist richtig viel.

Das ist natürlich wirklich ganz klasse jetzt.

Sind sie denn jeden Tag im Homeoffice oder sind sie noch an ein paar Tagen die Woche im Büro?

(B): Ich bin an zwei Tagen die Woche im Büro und lege auch meine Termine für Besprechungen

und so weiter so, dass ich diese zwei Tage sinnvoll nutzen kann.

Mein Vorgesetzter ist, was die Tage angeht, auch sehr flexibel.

Wenn ich mal eine Besprechung an einem Tag habe, an dem Homeoffice geplant ist, dann

können wir flexibel die Tage verschieben.

(A): Ja, das ist klasse.

Das ist bei uns ganz ähnlich.

Wie ist denn das, darf grundsätzlich jeder im Homeoffice arbeiten?

(B): Dazu muss ich sagen, dass es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice derzeit nicht gibt.

Homeoffice setzt ja auch ein geeignetes Aufgabengebiet voraus.

Sprich also, die Aufgaben oder die Aufgabenerledigung muss für den Vorgesetzten auch nachvollziehbar sein.

Und deswegen, denke ich mal, gestaltet sich die Teilnahme am Homeoffice, grade in militärisch

geprägten Bereichen, als schwierig.

(A): Ja, das kann ich gut verstehen.

Klar, natürlich ist es eher so, dass wir „Schreibtischtäter“ davon profitieren.

Wenn ich Mechatroniker bin, habe ich einfach Pech gehabt.

Dann geht es nicht, das ist klar.

(B): Ja, oder so ein Beispiel wie Kampfschwimmer.

Da kommt Homeoffice nicht in Frage.

Er kann ja nicht in seiner Badewanne trainieren.

(A): Ne, das stimmt.

Das ist wirklich wahr.

Wir haben ja auch ganz unterschiedliche Möglichkeiten Homeoffice zu machen.

Mobiles Arbeiten und Telearbeiten, worin besteht da eigentlich der Unterschied?

(B): Das möchte ich gerne in ein paar Stichworten zusammenfassen.

Bei der Telearbeit haben wir eine Mindestnutzung von einem Jahr und eine maximale Nutzungsdauer

von drei Jahren.

Verlängerungen sind natürlich möglich, auf Antrag.

Es wird ein kompletter Arbeitsplatz in der häuslichen Umgebung eingerichtet.

So, dass die Arbeitsstättenverordnung zur Anwendung kommt.

Beim mobilen Arbeiten müssen wir unterscheiden in mobiles Arbeiten eins und zwei.

Ich fange mal an mit mobilen Arbeiten eins.

Das ist quasi, eine Hilfe in familiären Notsituationen, zeitlich befristet auf drei Monate.

Bereitgestellt werden, von der Dienststelle, ein Laptop mit Genucard und ein Diensthandy.

Die Bereitstellung erfolgt aus dem Dienststellenpool und die Dienststellen

unterstützen sich da gegenseitig.

Ich hatte einen Fall von einem Mitarbeiter.

Da gab es in unserem Bereich nicht genügend mobile Ausstattung.

Er konnte dann seine mobile Ausstattung in Köln empfangen, beim BAPers.

Also völlig unproblematisch.

Dann kommen wir zum mobilen Arbeiten zwei.

Das ist eine unbürokratische Form, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht

über mobile IT verfügt.

Um Stunden- oder Tageweise flexibel, nur in Absprache mit dem direkten Vorgesetzten,

entsprechend arbeiten zu können.

(A): Ok, das ist ja dann das, was viele jetzt in der Corona Krise gemacht haben.

Weil ja nicht über Nacht die IT vom Himmel gefallen ist.

Man hat einfach gesagt „OK, den Text kannst du auch zu Hause, auf deinem privaten Rechner schreiben."

Wenn das jetzt nicht eingestuft war, dann kann man es an die Redaktion mailen und dann

ging das auch.

Das ist dann quasi mobiles Arbeiten zwei.

(B): Richtig.

Aber für mich als Arbeitsschützer, gilt nochmal zu sagen, dass beim mobilen Arbeiten

die Arbeitsstättenverordnung nicht zur Anwendung kommt.

Wobei bei der Telearbeit die Arbeitsstättenverordnung tatsächlich zur Anwendung kommt.

(A): Das habe ich verstanden und das bringt mich jetzt auch gleich zur nächsten Fragen.

Wie soll denn der Arbeitsplatz aussehen im Homeoffice?

Gibt es da gesetzliche Regeln?

(B): In der Selbstauskunft „Gefährdungsbeurteilung zum Telearbeitsplatz“ sind, meiner Meinung

nach, die wichtigsten Parameter zur Ausgestaltung eines Telearbeitsplatzes abgefragt.

Zum Beispiele, Raumgröße, Beleuchtung, Anordnung des Schreibtisches, Ergonomie am Arbeitsplatz.

Aber ich denke, eine detaillierte Beschreibung wie so ein Arbeitsplatz aussehen soll würde

jetzt hier den Rahmen sprengen.

(A): Ok, aber dann halte ich jetzt fest: Der Raum muss eine Mindestgröße haben, der muss

vernünftiges Licht haben, ich muss einen vernünftigen Schreibtisch und einen ergonomischen

Stuhl haben oder zumindest eine Sitzposition, die dem Arbeitsschutz Rechnung trägt.

Also ich darf mich nicht auf einem Küchenhocker setzten und dann rumjammern, wenn ich anschließend

einen Bandscheibenvorfall habe.

(B): Ja.

Richtig.

Genau das sollte vermieden werden.

(A): Wenn ich jetzt mobil arbeite zwei, also quasi diese auf Zurufgeschichte bei Corona,

dann darf ich auch mit meinem Laptop auf die Couch?

(B): Ich würde es nicht empfehlen, aus ergonomischer Sicht.

Ich würde lieber einen aufrecht sitzenden Arbeitsplatz wählen, wie zum Beispiel den

Esstisch oder den Küchentisch oder wie auch immer.

Nicht die Couch.

(A): Verstehe ich, ja klar.

Das ist für den Rücken wahrscheinlich nicht die beste Idee.

Sie haben es eben schon ein bisschen angesprochen, Küchentisch oder Esstisch geht.

Also die Leute die keinen Platz haben oder keinen extra Platz einrichten können, dürfen

sich auch mit sowas behelfen.

Sie sollten dann vielleicht auf einen gescheiten Stuhl achten.

(B): Sagen wir mal, das Arbeitszimmer in Anführungszeichen,

muss nicht ausschließlich als dieses benutzt werden.

Eine Einrichtung im Bereich des Wohnzimmers oder des Schlafzimmers oder Esszimmers ist,

unter Einhaltung der Vorschrift, in der Selbstauskunft auch vorstellbar.

(A): Ah, Ok.

Das ist sehr interessant.

Ich dachte, man muss tatsächlich eine abgeschlossene Einheit haben, aber das ist ok?

(B): Ja, Das ist dann auch ok.

(A): Wie ist denn das eigentlich?

Prüfen Sie das nach?

Gibt es eine Begehung des Telearbeitsplatzes?

(B): Begehungen sind prinzipiell nicht vorgesehen.

Sie werden in Ausnahmefällen durchgeführt.

Wenn die Selbstauskunft irgendwelche Zweifel aufkommen lässt, oder der Mitarbeiter es

selber möchte, ausdrücklich wünscht, dann werden auch Begehungen durchgeführt.

(A): Prima, das bringt mich zur nächsten Frage.

Welche Hardware stellt die Bundeswehr für den Telearbeitsplatz?

Was gehört da alles dazu?

(B): Die Hardware Ausstattung ist auch ein wenig aufgabenabhängig.

Bei der Beantragung des Telearbeitsplatzes kann diese individuell zusammengestellt werden.

Aber eine Grundausstattung sind: der Laptop mit einer Dockingstation, eine Genucard, ein

Monitor, eine Tastatur, eine Maus und ein Handy.

Zusätzlich könnten, bei Bedarf, auch ein Drucker und ein Scanner bereitgestellt werden.

(A): Wenn man jetzt von zu Hause aus arbeitet, alles installiert ist und alles klappt, dann

fallen ja die Fahrtkosten weg.

Aber es entstehen natürlich auch andere Kosten, zum Beispiel mehr Strom, im Winter auch mehr

Heizung, weil man ganztägig zu Hause ist.

Kann man das steuerlich absetzten?

(B): Grundsätzlich gilt zu sagen, dass für Beschäftigte der Bundeswehr keinen Anspruch

auf Kostenübernahme von solchen Nebenkosten besteht.

(A): Also nicht durch die Bundeswehr, das ist klar.

(B): Nicht durch die Bundeswehr.

Steuerliche Vorteile sind mir auch nicht bekannt.

Außer der Einrichtung eines Arbeitszimmers.

Wenn ich ein separates Zimmer für die Telearbeit einrichte,

kann ich das steuerlich geltend machen.

(A): Wie sieht es denn aus, wenn ein Unfall passiert?

Auf der Arbeit, also zum Beispiel, hier in der Redaktion bin ich versichert, wenn was passiert.

Wie ist das im Homeoffice?

Wann bin ich da gesetzlich versichert und wann nicht?

(B): Das möchte ich ihnen an einigen Beispielen verdeutlichen und erläutern.

Erstes Beispiel wäre, ich befinde mich im Homeoffice: Mein Router, der sich im Keller

befindet, streikt und muss neu gestartet werden.

Also gehe ich in den Keller, auf der Kellerstufe stürze ich.

Das ist natürlich versichert, da diese Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang

mit meiner dienstlichen Tätigkeit steht.

Gehe ich wiederum in den Keller um mir Getränke zu holen, ist das nicht versichert.

(A): Das heißt, dann müsste meine private Unfallversicherung einspringen, wenn ich denn,

hoffentlich, eine habe.

(B): Korrekt!

Dann möchte ich noch ein zweites plakatives Beispiel anbringen.

Den Gang zur Haustür zur Entgegennehme eines privaten Paketes.

Dieser Gang ist nicht versichert.

Gehe ich aber zur Haustür zur Entgegennahme einer Ersatzdruckerpatrone für meinen dienstlichen

Drucker, dann ist dieser Gang versichert.

Grundsätzlich gilt die Regel: Alle Tätigkeiten, die in einem direkten dienstlichen Zusammenhang

stehen, sind versichert.

(A): Wie ist das mit den Arbeitszeiten?

Muss ich, zum Beispiel, abends um 22 Uhr noch eine Mail beantworten?

Oder wie ist das, wenn ich nachmittags die Kinder aus der Kita hole, kann ich die Zeit

vor- und nacharbeiten, wenn ich insgesamt auf meine normale Arbeitszeit komme?

(B): Also, prinzipiell gelten die Zeiten die in der Dienstvereinbarung niedergeschrieben sind.

Die Vorschrift „Telearbeit“ ermöglicht aber ein kurzzeitiges Abweichen

von dieser Vereinbarung.

Nur sollte der unmittelbare Vorgesetzte darüber informiert sein und sein Go geben.

Die Vorschrift empfiehlt sogar, dass man das gegebenenfalls schriftlich machen soll.

Aber Fakt ist, um 22 Uhr brauchen sie keine E-Mail mehr beantworten.

(A): Wir stellen also fest, Homeoffice funktioniert.

Homeoffice wird auch unterstützt.

Kleiner Wehrmutstropfen, aus eigener Erfahrung: Ich hatte meinen Telearbeitsplatz unmittelbar

vor dem Corona- Ausbruch beantragt und warte immer noch auf die Hardware.

Klar, die Nachfrage ist hoch.

Können sie uns da ein bisschen Mut machen, dass es in absehbarer Zeit etwas rascher geht?

(B): Ich denke schon.

Die Bundeswehr hat aus der Pandemie Lehren gezogen.

Die Beschaffung von IT wurde beschleunigt.

Ich kann von meinem eigenen Hause sprechen.

Während der Pandemie wurden Tabletts in begrenzten Maße zur Verfügung gestellt.

Meines Wissens nach arbeitet die BWI derzeit an einer Software Lösung, die es allen Laptop-Inhabern

ermöglicht von zu Hause aus auf LotusNotes und den File Service zugreifen zu können.

Sodass wir bei einer länger andauernden Pandemie ganz gut aufgestellt sind, was die Bundeswehr angeht.

(A): Das klingt gut.

Ich hatte auch Glück.

So ähnlich wie in Ihrem Fall aus Köln kriegte ich dann die Hardware von einem Kollegen.

Ich bin, im Moment, absolut arbeitsfähig.

Aber das klingt gut, wenn das in absehbarer Zeit

für eine größere Anzahl von Leuten möglich ist.

Ich denke, das können sie vielleicht bestätigen, dass in absehbarer Zeit immer mehr Leute sagen,

das ist eine gute Idee auch für die Zeit, wenn Impfstoff da ist.

Denn man kann sich sehr gut konzentrieren zu Hause.

Man wird nicht abgelenkt.

Man kann sehr konzentriert arbeiten und ich glaube viele

Kameraden und Kollegen schätzen das. Oder?

(B): Ich denke auch.

Ich denke auch, dass grade die Pandemie bei einigen Vorgesetzten ein Umdenken, was die

Thematik Homeoffice angeht, vollzogen hat.

Denn es gab noch immer viele Vorgesetzte die dem Thema Homeoffice skeptisch gegenüberstanden.

(A): Ja, das stimmt.

Und jetzt merkt man, es klappt wirklich prima.

Ich bedanke mich bei Ihnen.

Herzliche Grüße nach Gelsenkirchen.

Tschüss!

(B): Wiederhören!

(A): Alle Angehörigen der Bundeswehr finden im Intranet weitere Informationen zur Arbeit im Homeoffice.

Und egal, wo Sie uns hören, ob im Homeoffice, im Auto oder auf der Dienststelle: Den nächsten

Podcast gibt es am kommenden Donnerstag.

Natürlich können Sie uns auch eine Mail schreiben unter podcast@bundeswehr.org

Ich melde mich ab aus dem Funkkreis, Tschüss, machen Sie es gut.


Podcast #40 | Arbeiten im Homeoffice | Bundeswehr Podcast #40 | Working in a home office | German Armed Forces ポッドキャスト#40|ホームオフィスで働く|ドイツ軍 Подкаст №40 | Робота в міністерстві внутрішніх справ | Збройні сили Німеччини

Delta to all, radiocheck.

Over.

Hier ist Bravo, kommen.

This is Tango, over.

Funkkreis, Podcast der Bundeswehr.

(A): Vielleicht hören sie uns gerade im Homeoffice und dann sind sie schon mitten drin im Thema

des heutigen Podcastes.

Herzlich Willkommen, ich bin Barbara Gantenbein aus der Redaktion der Bundeswehr in Berlin.

Es geht heute darum, was man alles beachten muss, wenn man im Homeoffice arbeitet.

Am Telefon habe ich dazu Hauptmann Karsten Bieber.

Er ist der Sicherheitsingenieur des Organisationsbereiches IUD also:

Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen.

Guten Tag Herr Hauptmann.

(B): Ein wunderschönen Tag Frau Gantenbein.

(A): Ich freu mich, dass Sie Zeit haben für uns heute Morgen.

Sagen sie, sind Sie auch gerade im Homeoffice?

(B): Derzeit befinde ich mich im Homeoffice.

(A): Das heißt, sie sind nicht nur ein Fachmann für die Durchführung, sondern sie haben

auch eigene Erfahrung.

Das ist immer ganz prima.

Wahrscheinich ist es bei Ihnen ja auch so: Einer der großen Vorteile der Homeoffices

ist die Zeitersparnis.

Da man ja zur Arbeit nicht mehr hin und her muss. Richtig?

(B): Als selbstbetroffener Pendler unterstreiche ich ihre Aussage zu hundert Prozent.

Ich selber bin vor meiner Telearbeit täglich 222 Kilometer gependelt,

über einen Zeitraum von fünf Jahren.

(A): Wow!

Das ist richtig viel.

Das ist natürlich wirklich ganz klasse jetzt.

Sind sie denn jeden Tag im Homeoffice oder sind sie noch an ein paar Tagen die Woche im Büro?

(B): Ich bin an zwei Tagen die Woche im Büro und lege auch meine Termine für Besprechungen

und so weiter so, dass ich diese zwei Tage sinnvoll nutzen kann.

Mein Vorgesetzter ist, was die Tage angeht, auch sehr flexibel.

Wenn ich mal eine Besprechung an einem Tag habe, an dem Homeoffice geplant ist, dann

können wir flexibel die Tage verschieben.

(A): Ja, das ist klasse.

Das ist bei uns ganz ähnlich.

Wie ist denn das, darf grundsätzlich jeder im Homeoffice arbeiten?

(B): Dazu muss ich sagen, dass es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice derzeit nicht gibt.

Homeoffice setzt ja auch ein geeignetes Aufgabengebiet voraus.

Sprich also, die Aufgaben oder die Aufgabenerledigung muss für den Vorgesetzten auch nachvollziehbar sein.

Und deswegen, denke ich mal, gestaltet sich die Teilnahme am Homeoffice, grade in militärisch

geprägten Bereichen, als schwierig.

(A): Ja, das kann ich gut verstehen.

Klar, natürlich ist es eher so, dass wir „Schreibtischtäter“ davon profitieren.

Wenn ich Mechatroniker bin, habe ich einfach Pech gehabt.

Dann geht es nicht, das ist klar.

(B): Ja, oder so ein Beispiel wie Kampfschwimmer.

Da kommt Homeoffice nicht in Frage.

Er kann ja nicht in seiner Badewanne trainieren.

(A): Ne, das stimmt.

Das ist wirklich wahr.

Wir haben ja auch ganz unterschiedliche Möglichkeiten Homeoffice zu machen.

Mobiles Arbeiten und Telearbeiten, worin besteht da eigentlich der Unterschied?

(B): Das möchte ich gerne in ein paar Stichworten zusammenfassen.

Bei der Telearbeit haben wir eine Mindestnutzung von einem Jahr und eine maximale Nutzungsdauer

von drei Jahren.

Verlängerungen sind natürlich möglich, auf Antrag.

Es wird ein kompletter Arbeitsplatz in der häuslichen Umgebung eingerichtet.

So, dass die Arbeitsstättenverordnung zur Anwendung kommt.

Beim mobilen Arbeiten müssen wir unterscheiden in mobiles Arbeiten eins und zwei.

Ich fange mal an mit mobilen Arbeiten eins.

Das ist quasi, eine Hilfe in familiären Notsituationen, zeitlich befristet auf drei Monate.

Bereitgestellt werden, von der Dienststelle, ein Laptop mit Genucard und ein Diensthandy.

Die Bereitstellung erfolgt aus dem Dienststellenpool und die Dienststellen

unterstützen sich da gegenseitig.

Ich hatte einen Fall von einem Mitarbeiter.

Da gab es in unserem Bereich nicht genügend mobile Ausstattung.

Er konnte dann seine mobile Ausstattung in Köln empfangen, beim BAPers.

Also völlig unproblematisch.

Dann kommen wir zum mobilen Arbeiten zwei.

Das ist eine unbürokratische Form, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht

über mobile IT verfügt.

Um Stunden- oder Tageweise flexibel, nur in Absprache mit dem direkten Vorgesetzten,

entsprechend arbeiten zu können.

(A): Ok, das ist ja dann das, was viele jetzt in der Corona Krise gemacht haben.

Weil ja nicht über Nacht die IT vom Himmel gefallen ist.

Man hat einfach gesagt „OK, den Text kannst du auch zu Hause, auf deinem privaten Rechner schreiben."

Wenn das jetzt nicht eingestuft war, dann kann man es an die Redaktion mailen und dann

ging das auch.

Das ist dann quasi mobiles Arbeiten zwei.

(B): Richtig.

Aber für mich als Arbeitsschützer, gilt nochmal zu sagen, dass beim mobilen Arbeiten

die Arbeitsstättenverordnung nicht zur Anwendung kommt.

Wobei bei der Telearbeit die Arbeitsstättenverordnung tatsächlich zur Anwendung kommt.

(A): Das habe ich verstanden und das bringt mich jetzt auch gleich zur nächsten Fragen.

Wie soll denn der Arbeitsplatz aussehen im Homeoffice?

Gibt es da gesetzliche Regeln?

(B): In der Selbstauskunft „Gefährdungsbeurteilung zum Telearbeitsplatz“ sind, meiner Meinung

nach, die wichtigsten Parameter zur Ausgestaltung eines Telearbeitsplatzes abgefragt.

Zum Beispiele, Raumgröße, Beleuchtung, Anordnung des Schreibtisches, Ergonomie am Arbeitsplatz.

Aber ich denke, eine detaillierte Beschreibung wie so ein Arbeitsplatz aussehen soll würde

jetzt hier den Rahmen sprengen.

(A): Ok, aber dann halte ich jetzt fest: Der Raum muss eine Mindestgröße haben, der muss

vernünftiges Licht haben, ich muss einen vernünftigen Schreibtisch und einen ergonomischen

Stuhl haben oder zumindest eine Sitzposition, die dem Arbeitsschutz Rechnung trägt.

Also ich darf mich nicht auf einem Küchenhocker setzten und dann rumjammern, wenn ich anschließend

einen Bandscheibenvorfall habe.

(B): Ja.

Richtig.

Genau das sollte vermieden werden.

(A): Wenn ich jetzt mobil arbeite zwei, also quasi diese auf Zurufgeschichte bei Corona,

dann darf ich auch mit meinem Laptop auf die Couch?

(B): Ich würde es nicht empfehlen, aus ergonomischer Sicht.

Ich würde lieber einen aufrecht sitzenden Arbeitsplatz wählen, wie zum Beispiel den

Esstisch oder den Küchentisch oder wie auch immer.

Nicht die Couch.

(A): Verstehe ich, ja klar.

Das ist für den Rücken wahrscheinlich nicht die beste Idee.

Sie haben es eben schon ein bisschen angesprochen, Küchentisch oder Esstisch geht.

Also die Leute die keinen Platz haben oder keinen extra Platz einrichten können, dürfen

sich auch mit sowas behelfen.

Sie sollten dann vielleicht auf einen gescheiten Stuhl achten.

(B): Sagen wir mal, das Arbeitszimmer in Anführungszeichen,

muss nicht ausschließlich als dieses benutzt werden.

Eine Einrichtung im Bereich des Wohnzimmers oder des Schlafzimmers oder Esszimmers ist,

unter Einhaltung der Vorschrift, in der Selbstauskunft auch vorstellbar.

(A): Ah, Ok.

Das ist sehr interessant.

Ich dachte, man muss tatsächlich eine abgeschlossene Einheit haben, aber das ist ok?

(B): Ja, Das ist dann auch ok.

(A): Wie ist denn das eigentlich?

Prüfen Sie das nach?

Gibt es eine Begehung des Telearbeitsplatzes?

(B): Begehungen sind prinzipiell nicht vorgesehen.

Sie werden in Ausnahmefällen durchgeführt.

Wenn die Selbstauskunft irgendwelche Zweifel aufkommen lässt, oder der Mitarbeiter es

selber möchte, ausdrücklich wünscht, dann werden auch Begehungen durchgeführt.

(A): Prima, das bringt mich zur nächsten Frage.

Welche Hardware stellt die Bundeswehr für den Telearbeitsplatz?

Was gehört da alles dazu?

(B): Die Hardware Ausstattung ist auch ein wenig aufgabenabhängig.

Bei der Beantragung des Telearbeitsplatzes kann diese individuell zusammengestellt werden.

Aber eine Grundausstattung sind: der Laptop mit einer Dockingstation, eine Genucard, ein

Monitor, eine Tastatur, eine Maus und ein Handy.

Zusätzlich könnten, bei Bedarf, auch ein Drucker und ein Scanner bereitgestellt werden.

(A): Wenn man jetzt von zu Hause aus arbeitet, alles installiert ist und alles klappt, dann

fallen ja die Fahrtkosten weg.

Aber es entstehen natürlich auch andere Kosten, zum Beispiel mehr Strom, im Winter auch mehr

Heizung, weil man ganztägig zu Hause ist.

Kann man das steuerlich absetzten?

(B): Grundsätzlich gilt zu sagen, dass für Beschäftigte der Bundeswehr keinen Anspruch

auf Kostenübernahme von solchen Nebenkosten besteht.

(A): Also nicht durch die Bundeswehr, das ist klar.

(B): Nicht durch die Bundeswehr.

Steuerliche Vorteile sind mir auch nicht bekannt.

Außer der Einrichtung eines Arbeitszimmers.

Wenn ich ein separates Zimmer für die Telearbeit einrichte,

kann ich das steuerlich geltend machen.

(A): Wie sieht es denn aus, wenn ein Unfall passiert?

Auf der Arbeit, also zum Beispiel, hier in der Redaktion bin ich versichert, wenn was passiert.

Wie ist das im Homeoffice?

Wann bin ich da gesetzlich versichert und wann nicht?

(B): Das möchte ich ihnen an einigen Beispielen verdeutlichen und erläutern.

Erstes Beispiel wäre, ich befinde mich im Homeoffice: Mein Router, der sich im Keller

befindet, streikt und muss neu gestartet werden.

Also gehe ich in den Keller, auf der Kellerstufe stürze ich.

Das ist natürlich versichert, da diese Tätigkeit im unmittelbaren Zusammenhang

mit meiner dienstlichen Tätigkeit steht.

Gehe ich wiederum in den Keller um mir Getränke zu holen, ist das nicht versichert.

(A): Das heißt, dann müsste meine private Unfallversicherung einspringen, wenn ich denn,

hoffentlich, eine habe.

(B): Korrekt!

Dann möchte ich noch ein zweites plakatives Beispiel anbringen.

Den Gang zur Haustür zur Entgegennehme eines privaten Paketes.

Dieser Gang ist nicht versichert.

Gehe ich aber zur Haustür zur Entgegennahme einer Ersatzdruckerpatrone für meinen dienstlichen

Drucker, dann ist dieser Gang versichert.

Grundsätzlich gilt die Regel: Alle Tätigkeiten, die in einem direkten dienstlichen Zusammenhang

stehen, sind versichert.

(A): Wie ist das mit den Arbeitszeiten?

Muss ich, zum Beispiel, abends um 22 Uhr noch eine Mail beantworten?

Oder wie ist das, wenn ich nachmittags die Kinder aus der Kita hole, kann ich die Zeit

vor- und nacharbeiten, wenn ich insgesamt auf meine normale Arbeitszeit komme?

(B): Also, prinzipiell gelten die Zeiten die in der Dienstvereinbarung niedergeschrieben sind.

Die Vorschrift „Telearbeit“ ermöglicht aber ein kurzzeitiges Abweichen

von dieser Vereinbarung.

Nur sollte der unmittelbare Vorgesetzte darüber informiert sein und sein Go geben.

Die Vorschrift empfiehlt sogar, dass man das gegebenenfalls schriftlich machen soll.

Aber Fakt ist, um 22 Uhr brauchen sie keine E-Mail mehr beantworten.

(A): Wir stellen also fest, Homeoffice funktioniert.

Homeoffice wird auch unterstützt.

Kleiner Wehrmutstropfen, aus eigener Erfahrung: Ich hatte meinen Telearbeitsplatz unmittelbar

vor dem Corona- Ausbruch beantragt und warte immer noch auf die Hardware.

Klar, die Nachfrage ist hoch.

Können sie uns da ein bisschen Mut machen, dass es in absehbarer Zeit etwas rascher geht?

(B): Ich denke schon.

Die Bundeswehr hat aus der Pandemie Lehren gezogen.

Die Beschaffung von IT wurde beschleunigt.

Ich kann von meinem eigenen Hause sprechen.

Während der Pandemie wurden Tabletts in begrenzten Maße zur Verfügung gestellt.

Meines Wissens nach arbeitet die BWI derzeit an einer Software Lösung, die es allen Laptop-Inhabern

ermöglicht von zu Hause aus auf LotusNotes und den File Service zugreifen zu können.

Sodass wir bei einer länger andauernden Pandemie ganz gut aufgestellt sind, was die Bundeswehr angeht.

(A): Das klingt gut.

Ich hatte auch Glück.

So ähnlich wie in Ihrem Fall aus Köln kriegte ich dann die Hardware von einem Kollegen.

Ich bin, im Moment, absolut arbeitsfähig.

Aber das klingt gut, wenn das in absehbarer Zeit

für eine größere Anzahl von Leuten möglich ist.

Ich denke, das können sie vielleicht bestätigen, dass in absehbarer Zeit immer mehr Leute sagen,

das ist eine gute Idee auch für die Zeit, wenn Impfstoff da ist.

Denn man kann sich sehr gut konzentrieren zu Hause.

Man wird nicht abgelenkt.

Man kann sehr konzentriert arbeiten und ich glaube viele

Kameraden und Kollegen schätzen das. Oder?

(B): Ich denke auch.

Ich denke auch, dass grade die Pandemie bei einigen Vorgesetzten ein Umdenken, was die

Thematik Homeoffice angeht, vollzogen hat.

Denn es gab noch immer viele Vorgesetzte die dem Thema Homeoffice skeptisch gegenüberstanden.

(A): Ja, das stimmt.

Und jetzt merkt man, es klappt wirklich prima.

Ich bedanke mich bei Ihnen.

Herzliche Grüße nach Gelsenkirchen.

Tschüss!

(B): Wiederhören!

(A): Alle Angehörigen der Bundeswehr finden im Intranet weitere Informationen zur Arbeit im Homeoffice.

Und egal, wo Sie uns hören, ob im Homeoffice, im Auto oder auf der Dienststelle: Den nächsten

Podcast gibt es am kommenden Donnerstag.

Natürlich können Sie uns auch eine Mail schreiben unter podcast@bundeswehr.org

Ich melde mich ab aus dem Funkkreis, Tschüss, machen Sie es gut.