×

我們使用cookies幫助改善LingQ。通過流覽本網站,表示你同意我們的 cookie policy.


image

Video lessons from YouTube, Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption in der EU

Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption in der EU

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind Voraussetzung dafür, dass sich die Menschen

sicher fühlen können.

Vertrauen ist nur möglich, wenn Regeln eingehalten, Korruption und politische Willkür verhindert

werden und Meinungsfreiheit respektiert wird.

Das gilt nicht nur innerstaatlich, sondern auch zwischenstaatlich.

Die Sorge um die Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten ist deshalb keine Einmischung

in innere Angelegenheiten, sondern vielmehr eine gesamteuropäische Verantwortung.

In vielen Mitgliedstaaten gibt es Anlass zur Sorge, ob dieses Grundverständnis auch wirklich

respektiert wird.

Im Falle Polens und Ungarns sind bereits entsprechende Verfahren nach Artikel 7 im Gange.

In Malta und der Slowakei hat die Ermordung von Daphne Galizia und Ján Kuciak, die den

kriminellen Dimensionen der Korruption in ihren Ländern auf der Spur waren, die europäische

Öffentlichkeit verunsichert.

Unsere Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit dem Prozess der Aufklärung dieser Verbrechen

und den Strukturen im Justizsystem der betreffenden Länder beschäftigt.

Dabei war auch die Frage maßgeblich, ob es sich hier um eine systematische Verletzung

der Rechtsstaatlichkeit handelt.

In beiden Ländern gibt es in der Tat strukturelle Probleme.

Im Fall Maltas wurde deswegen auch die Venedig-Kommission bemüht, deren Vorschläge auch aufgegriffen

werden.

Positiv hervorzuheben ist auch der europäische Mehrwert der Tätigkeit von Europol.

Leider bestehen auch berechtigte Zweifel, ob wirklich nachhaltige Konsequenzen gezogen

werden – sowohl was die Unabhängigkeit der Justiz als auch die Freiheit der Presse

betrifft.

Wir dürfen gerade jetzt nicht lockerlassen.

Wir brauchen ein europäisches Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit.

Und deswegen hat die Installierung eines eigenen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, den das Europäische

Parlament schon seit Langem fordert, für uns oberste Priorität.

Dass die Kommission diesbezüglich nicht sehr klar ist und bereits wieder eine Art halben

Rückzieher machen wird, ist mehr als bedauerlich.

Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption in der EU

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind Voraussetzung dafür, dass sich die Menschen

sicher fühlen können.

Vertrauen ist nur möglich, wenn Regeln eingehalten, Korruption und politische Willkür verhindert

werden und Meinungsfreiheit respektiert wird.

Das gilt nicht nur innerstaatlich, sondern auch zwischenstaatlich.

Die Sorge um die Entwicklung in einzelnen Mitgliedstaaten ist deshalb keine Einmischung

in innere Angelegenheiten, sondern vielmehr eine gesamteuropäische Verantwortung.

In vielen Mitgliedstaaten gibt es Anlass zur Sorge, ob dieses Grundverständnis auch wirklich

respektiert wird.

Im Falle Polens und Ungarns sind bereits entsprechende Verfahren nach Artikel 7 im Gange.

In Malta und der Slowakei hat die Ermordung von Daphne Galizia und Ján Kuciak, die den

kriminellen Dimensionen der Korruption in ihren Ländern auf der Spur waren, die europäische

Öffentlichkeit verunsichert.

Unsere Arbeitsgruppe hat sich intensiv mit dem Prozess der Aufklärung dieser Verbrechen

und den Strukturen im Justizsystem der betreffenden Länder beschäftigt.

Dabei war auch die Frage maßgeblich, ob es sich hier um eine systematische Verletzung

der Rechtsstaatlichkeit handelt.

In beiden Ländern gibt es in der Tat strukturelle Probleme.

Im Fall Maltas wurde deswegen auch die Venedig-Kommission bemüht, deren Vorschläge auch aufgegriffen

werden.

Positiv hervorzuheben ist auch der europäische Mehrwert der Tätigkeit von Europol.

Leider bestehen auch berechtigte Zweifel, ob wirklich nachhaltige Konsequenzen gezogen

werden – sowohl was die Unabhängigkeit der Justiz als auch die Freiheit der Presse

betrifft.

Wir dürfen gerade jetzt nicht lockerlassen.

Wir brauchen ein europäisches Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit.

Und deswegen hat die Installierung eines eigenen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, den das Europäische

Parlament schon seit Langem fordert, für uns oberste Priorität.

Dass die Kommission diesbezüglich nicht sehr klar ist und bereits wieder eine Art halben

Rückzieher machen wird, ist mehr als bedauerlich.