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deutsch.info, B2 - Grundsätze des politischen Systems in Österreich

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B2 - Grundsätze des politischen Systems in Österreich

Titel: Grundsätze des politischen Systems in Österreich

Die Regeln für Politik in Österreich sind vor allem in der österreichischen Bundesverfassung festgeschrieben. Die wichtigsten vier Grundsätze sind:

→ Österreich ist eine Demokratie

Demokratie bedeutet, dass das Volk bzw. die gewählten VertreterInnen des Volkes bestimmen, welche Politik gemacht wird. Die Entscheidungen orientieren sich am Mehrheitsprinzip (möglichst viele, eben die Mehrheit, sollen das Sagen haben). Es gibt Wahlen. Jede/r Wahlberechtigte darf wählen und gewählt werden, jede Stimme zählt gleich viel. Menschen, die politische Ämter bekleiden, sind verantwortlich und können kontrolliert und abgewählt werden. Damit jede/r an politischen Entscheidungen teilnehmen kann, gibt es Zeitungen, Radio, Internet. Diese haben das Recht, jede Art von Information, die nicht gegen die geltenden Gesetze verstößt, zu veröffentlichen (Informations- und Pressefreiheit). Jede/r darf seine/ihre Meinung äußern (Meinungsfreiheit).

Jede/r hat das Recht, an einer Organisation teilzunehmen bzw. eine zu gründen, die im demokratischen System politische Interessen vertritt (Vereins- und Versammlungsfreiheit). Die Regeln der Demokratie, Rechte und Pflichten, werden in einer Verfassung und in Gesetzen festgeschrieben. Es wird kontrolliert, dass die Gesetze und die Verfassung von allen eingehalten werden (es gibt Kontrollinstanzen).

→ Österreich ist eine Republik

Anders als bei einer Monarchie, wo der König/die Königin, der/die aus der Königsfamilie stammen muss, Staatsoberhaupt ist, wird in einer Republik das Staatsoberhaupt für eine gewisse Zeit gewählt, ist verantwortlich und kann abberufen werden. In Österreich ist das Staatsoberhaupt der/die BundespräsidentIn, er/sie wird alle sechs Jahre gewählt. Alle österreichischen StaatsbürgerInnen ab 35 Jahren können dafür kandidieren.

→ Österreich ist ein Rechtsstaat

Österreich ist ein Rechtsstaat: Das besagt, dass es Gesetze gibt, die von allen Staatsorganen eingehalten werden müssen. Es gibt Kontrollen, insbesondere Gerichte, die überwachen, dass die Gesetze eingehalten werden. Die RichterInnen sind unkündbar, unversetzbar und unabsetzbar.

→ Österreich ist ein Bundesstaat

Das Staatsgebiet Österreichs ist gegliedert, nämlich in neun Bundesländer, 95 politische Bezirke und 2100 Gemeinden. Politische Entscheidungen werden nicht nur für ganz Österreich, also auf Bundesebene, getroffen, sondern auch auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene. Es ist aufgeteilt, welche Entscheidungen auf welcher Ebene getroffen werden. Die Interessen der Bundesländer werden von den Landeshauptleuten und im Parlament vom Bundesrat vertreten.

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