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Nachrichtenleicht, Urteil zum Daten-Schutz

Urteil zum Daten-Schutz

Ein Gericht in Europa hat ein wichtiges Urteil zum Daten-Schutz gesprochen. Es geht um Facebook und um andere Internet-Seiten. Manche Internet-Seiten haben den „Gefällt mir“-Knopf von Facebook. Zum Beispiel Händler im Internet. Wenn man auf ihrer Seite ist, kann man auf den Knopf klicken. Dann wissen die Facebook-Freunde: Ich finde dieses Produkt gut. Aber Facebook sammelt so auch Daten von den Nutzern. Sogar dann, wenn man Facebook gar nicht benutzt. Der Internet-Händler gibt einfach so Informationen an Facebook. Davon erfahren die Nutzer nichts. Der Europäische Gerichts-Hof ist das höchste Gericht in Europa. Die Richter haben entschieden: Die Internet-Händler dürfen die Daten nicht einfach so an Facebook geben. Sie müssen die Nutzer vorher fragen. Das Urteil ist für viele Internet-Seiten wichtig. Denn viele Seiten haben den „Gefällt mir“-Knopf von Facebook. Sie müssen ihre Seiten jetzt ändern.

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