Belgiens Tag ohne König
Die Belgier haben ein kompliziertes Verhältnis zu ihrem König.
Eigentlich sollte er ein gemeinsamer Faktor sein, der dem sprachlich, kulturell und politisch
diversen Land Zusammenhalt verleiht.
In Wirklichkeit macht er öfter genau das Gegenteil.
So ist er zum Beispiel immer französischsprachig, und spricht Niederländisch nur mit Akzent,
was bei den Niederländischsprachigen Flamen, der Mehrheit der Bevölkerung,
nicht sonderlich gut ankommt.
Ein anderes Beispiel: Die einzige Volksabstimmung in der Belgischen Geschichte wurde nach dem
Zweiten Weltkrieg abgehalten, um zu klären ob der König das Land wieder betreten dürfe.
Und dabei hatte die Rückkehr-Fraktion nur eine knappe Mehrheit.
Wir wollen aber heute über einen anderen Vorfall sprechen: das eine Mal, als die Belgier
ihren König komplett entmachteten, für anderthalb Tage.
Das kam so: Technisch gesehen ist ein Gesetz in Belgien erst gültig wenn der König es
unterzeichnet hat, ein bisschen wie es mit dem Bundespräsidenten in Deutschland ist.
1990 wollten die Belgier aber die Abtreibung legalisieren.
Das, obwohl der damalige König, Boudewijn, sehr anti-Abtreibung war.
Er und seine Frau liebten Kinder, konnten aber selber keine kriegen.
Der König weigerte sich partout das Gesetz zu unterschreiben.
Selbst ein Besuch der Minister konnte ihn nicht überzeugen.
“Und wenn ihr mir den Papst herbringt,” soll er gesagt haben.
“werde ich mich nicht überzeugen lassen.”
Das ist alles schön und gut, aber die Regierung und das Parlament, also die Repräsentanten
des Volkes, hatten dem Gesetz schon zugestimmt.
Da kann der König (in einem modernen Land) nicht einfach im Wege stehen.
Zum Glück fand man eine Lösung: Artikel 93 der Belgischen Verfassung:
Befindet sich der König in der Unmöglichkeit zu herrschen, so berufen die Minister unverzüglich
die Kammern ein, nachdem sie diese Unmöglichkeit haben feststellen lassen.
Die vereinigten Kammern sorgen für die Vormundschaft und die Regentschaft.
Also im Klartext: Kann der König nicht unterschreiben, darf der Rest der Regierung es selber machen.
Es wäre bloß ziemlich schwierig zu argumentieren, dass der König, der zu dieser Zeit kerngesund
und im Land war, sich “in der Unmöglichkeit zu herrschen” befand.
Schwierig, aber nicht unmöglich.
Man beschloss kurzerhand, dass sich der König in “ethischer Unmöglichkeit” befände.
Das geschah alles hinter verschlossenen Türen, ohne dass Wissen der Belgischen Bevölkerung.
Alle waren also schockiert als sie am Morgen des vierten April aufwachten und man ihnen
erklärte der König sei entmachtet worden.
Die ausländische Presse sprach sogar von einem Staatsstreich.
Die Verfassung spezifiziert ja nicht wann die Zeit der “Unmöglichkeit zu herrschen” vorbei ist.
Das muss die Regierung entscheiden.
Man könnte also denken, die Regierung hätte dem König alle Macht entzogen und die Herrschaft
an sich gerissen.
Es war aber nicht so.
Man verabschiedete nur das Abtreibungsgesetz.
Am nächsten Tag stimmten die Abgeordnetenkammer und der Senat dann gemeinsam dafür, den König
wieder für regierungsfähig zu erklären.
Es gab keine Gegenstimmen.
Nur die Oppositionspartei enthielt ihre Stimme.
Sie wollten sich, Zitat: “nicht an dieser Komödie beteiligen.”
Die Opposition würde auch hinterher noch bemerken, dass die Regierung während der
ganzen Prozedur auf ganze drei Verfassungsartikel gepfiffen hatte,
aber das schien allen mehr oder weniger Nebensache.
So geht man halt in einem modernen Land mit der Monarchie um.
Der König ist nur symbolisch.
Sobald er sich einmischen will, wird er einfach zur Seite geschoben.