#ZuRechtUnabhängig: BFA-Bescheid "Atheismus"
Es ist jedenfalls einem Atheisten zuzumuten, den Schein zu wahren
und sich, ohne in besonderer Weise viel Einsatz zeigen zu müssen,
ein wenig an die Traditionen der islamischen Glaubensgemeinschaft zu halten.
Die Begründung des Asylbescheids ist inhaltlich rechtswidrig.
Berichte anerkannter Quellen zu Afghanistan halten fest, dass die Abkehr vom Islam nach Scharia Recht und
Rechtsprechung strafbewertet ist und Enthauptung als angemessene Strafe für junge Männer angesehen ist.
Die Freiheit des Menschen, seine Religion zu wechseln und ihr öffentlich oder privat Ausdruck zu verleihen
ist in Österreich als Menschenrecht verfassungsrechtlich verankert.
Eine Verfolgung aufgrund des Glaubens ist sohin eine Verletzung der österreichischen Rechtsordnung
und jedenfalls asylrelevant.