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Video lessons from YouTube, Abtreibung I Zwischen Mutter und Kind

Abtreibung I Zwischen Mutter und Kind

Ein Kind abzutreiben ist in Deutschland rechtswidrig. „Wie?“ Werdet Ihr euch jetzt vielleicht

fragen. Abtreibung ist in Deutschland verboten? Ja, in der Regel ist sie das. Unter bestimmten

Umständen wird das aber nicht bestraft. Warum das so ist und welche Aspekte bei dem Thema

noch eine Rolle spielen, das klären wir nach dem Opener.

Eine derartige Regelung, also etwas zu verbieten, aber Ausnahmen zuzulassen bzw. Verstöße

erst gar nicht zu ahnden, ist eine beliebte Vorgehensweise des Gesetzgebers bei gesellschaftlich

kontrovers diskutierten Praktiken.

Durch das eigentliche Verbot ist ausgedrückt, dass es in der Gesellschaft Gegner von Abtreibung

gibt und dass man die Praxis für problematisch und das entstehende Leben für schutzwürdig

hält. Die Ausnahmen bringen zum Ausdruck, dass es durchaus berechtigte Gründe geben

kann, eine Schwangerschaft abzubrechen und man erkennt gleichzeitig das Selbstbestimmungsrecht

der Frau an.

Der Gesetzgeber sieht drei Arten von Ausnahmen vor. Erstens bleibt ein Schwangerschaftsabbruch

dann straffrei, wenn er in den ersten 12 bis 14 Wochen der Schwangerschaft durchgeführt

wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Schwangere an einem Beratungsgespräch

teilnimmt, in dem die Alternativen zur Abtreibung abgewogen werden. Nach dem Gespräch muss

sie eine Bedenkzeit von 3 Tagen einhalten.

Die zweite Ausnahme bilden medizinische Gründe. So kann eine Schwangerschaft zum Beispiel

ein zu hohes gesundheitliches Risiko darstellen oder es können Komplikationen während der

Schwangerschaft auftreten, die das Leben der Schwangeren gefährden. Auch die seelische

Gesundheit der werdenden Mutter kann hier eine Rolle spielen. Wie im ersten Fall gilt

eine Bedenkzeit von 3 Tagen - sofern dies möglich ist.

Die dritte Ausnahme bilden kriminogene Gründe. Diese liegen vor, wenn die Schwangerschaft

zum Beispiel das Resultat einer Vergewaltigung oder von Inzest ist.

Wie im ersten Fall muss auch bei diesem Grund für einen Schwangerschaftsabbruch in den

ersten 12 bis 14 Wochen der Schwangerschaft abgetrieben werden.

Bei den letzten beiden Ausnahmen ist der Schwangerschaftsabbruch auch ausdrücklich nicht rechtswidrig. Die

mitunter Paradox erscheinenden gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch sind

das Resultat einer gesellschaftlichen Debatte, in der sich zwei Pole gegenüberstehen: Zum

einen das Recht auf Selbstbestimmung und das Wohl der Schwangeren und auf der anderen Seite

das Lebensrecht und die Würde des noch ungeborenen Kindes.

Das drückt sich schon im Namen der entsprechenden Bewegung, in diesem Fall in Amerika, aus.

Die Gegner von Abtreibung heißen dort “pro life” - also für das Leben - und die Befürworter

“pro choice” - also für die Entscheidung oder Entscheidungsfreiheit. Schauen wir uns

die Argumente der Gegner mal genauer an.

Im Zentrum ihrer Argumentation stehen - wie gesagt - die Rechte und Würde des Kindes.

Ihrer Auffassung nach ist es auch verboten, einen ungeborenen Menschen zu töten, weil

er Würde hat. In diesem Kontext drängt sich natürlich die Frage auf: Ab wann gestehen

wir einem Menschen diese Würde zu?

Denn bei einem Ungeborenen handelt es sich noch nicht um einen voll entwickelten Menschen,

dem alle Eigenschaften zukommen, die das Mensch-Sein ausmachen. Wobei: auch diese Feststellung

ist schon ein bisschen problematisch, denn es ist nicht ganz klar, welches die Eigenschaften

sind, die einen Menschen und seine Würde ausmachen.

Darauf gibt es sehr Unterschiedliche Antworten: Seine Gottebenbildlichkeit, sein zur Reflexion

befähigtes Bewusstsein oder auch seine Autonomie, also seien Fähigkeit zur Selbstbestimmung.

Dementsprechend sind die Antworten darauf, wann ein Mensch seine Würde erhält, auch

sehr unterschiedlich. Sie reichen vom Zeitpunkt der Befruchtung über die Geburt bis hin zur

vollen Entwicklung des Bewusstseins.

Trotzdem scheinen wir bestehendes Leben höher zu bewerten als ungeborenes. Zum Beispiel

dann, wenn es um das Überleben der werdenden Mutter geht. Die Potenzialität von ungeborenem

Leben spielt also eine Rolle in unserer Bewertung. Sie alleine ist aber noch kein gutes Argument

dafür, warum Abtreibungen unbedenklich sind, denn man muss einsehen, dass sich aus dem

Embryo - sofern man nicht weiter eingreift - ein Mensch entwickeln wird.

Man könnte das Argument der Potenzialität natürlich auch noch in die andere Richtung

weitertreiben - wie es die Kirche tut - und damit auch gegen Verhütung im Allgemeinen

argumentieren. Ob man diesen Schritt aber wirklich mitgehen will - ich weiß es nicht.

Denn vernünftige Verhütung ist in jedem Fall ein Mittel, mit dem sich viele Abtreibungen

verhindern ließen. Zumal man sonst auch sagen könnte, man muss jede Gelegenheit nutzen,

neues Leben zu schaffen, denn im Prinzip verhindert man sogar mit dem Verzicht auf Sex potentielles Leben.

Eine Frage, die sich in diesem Kontext immer wieder aufdrängt, ist die, ob die Pille danach

eine Form der Abtreibung darstellt. Die klare Antwort ist nein, denn die Pille danach verhindert

nicht die Befruchtung der Eizelle, sie zögert lediglich den Eisprung hinaus. Ist dieser

schon erfolgt, bleibt sie wirkungslos.

Ein Argument der Gegner sind die angeblich negativen psychologischen Folgen einer Abtreibung.

Ich sage deshalb “angeblich”, weil mehrere Studien renommierter Institute unabhängig

voneinander keinen Zusammenhang zwischen psychologischen Erkrankungen und Abtreibungen feststellen

konnten. Was problematisch sein kann, ist die gesellschaftliche Stigmatisierung, der

sich manche Frauen nach einer Abtreibung ausgesetzt sehen.

Die Bedürfnisse der Frau zu betonen ist aber generell eher die Perspektive der Abtreibungsbefürworter

oder besser gesagt: der Befürworter von Entscheidungsfreiheit, denn natürlich finden diese Abtreibungen

auch nicht toll oder wünschenswert. Vielmehr fordern sie das Recht der Frau auf Selbstbestimmung

über ihren Körper und ihr Leben.

Insofern müssen sich die Befürworter auch nicht auf eine problematisierbare Vorstellung

von Moral oder der Würde des Menschen berufen. Sie überlassen es vielmehr jeder Frau selbst,

die Entscheidung zu treffen, wie sie mit einer ungewollten Schwangerschaft umgeht.

Die große Frage, die sich hier stellt, ist: Wer hat das Recht über den Körper und die

Schwangerschaft einer Frau zu entscheiden? Sie selbst oder der Staat, der sich zum Schutz

des werdenden Kindes verpflichtet sieht. Wenn man beiden ein gewisses Recht zugesteht, dann

wird man sich darauf einigen müssen, welche Gründe einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen

und welche nicht.

Den Grund medizinischer Indikationen in Bezug auf die Schwangere hatten wir ja schon erwähnt,

aber natürlich kann sich diese Frage auch in Bezug auf das Kind stellen, zum Beispiel

dann, wenn eine Behinderung diagnostiziert wird. Oft wird darüber diskutiert, ob mit

dieser oder jener Behinderung ein lebenswertes Leben möglich ist.

Man muss sich dabei darüber im Klaren sein, über welche Arten und Grade von Behinderung

man diskutiert, denn die Bandbreite reicht ja von kleinen Beeinträchtigungen bis hin

zu schwersten Fehlbildungen, die nur ein sehr kurzes und leidvolles Leben zulassen.

Auch den Extremfall einer Schwangerschaft, die aus einer Vergewaltigung resultiert, haben

wir ja schon angesprochen. Ich glaube jeder kann nachvollziehen, was es für eine Zumutung

für eine Frau wäre, dieses Kind auszutragen. Aber natürlich - und das ist das problematische

daran - kann das Kind letztlich nichts dafür.

Ein anderer Grund, der gelegentlich angeführt wird, ist, dass ein Kind nicht in die aktuelle

Lebensplanung passt. Das mag auf den ersten Blick wie ein Luxusproblem klingen, man darf

aber nicht aus dem Blick verlieren, dass eine Mutterschaft das weitere Leben der Frau maßgeblich beeinflusst.

Sehr leicht wird man sich wohl darauf einigen können, dass Beratungsstellen zu dem Thema

wichtig sind. Sie können im Zweifelsfall verhindern, dass auf Grund falscher Annahmen

entschieden wird, ein Kind nicht zu bekommen. Die Berater sollten dabei versuchen nicht

zu beeinflussen, sondern höchstens auf die Bedeutung der Entscheidung hinzuweisen, denn

mit dieser Entscheidung leben muss letztlich die Frau.

Die beiden Seiten, also Befürworter und Gegner von Abtreibung oder dem Recht dazu, stehen

sich nicht wirklich gegenüber. Vielmehr nehmen sie unterschiedliche Perspektiven auf das

gleiche Problem ein und kommen deshalb zu unterschiedlichen Schlüssen. Dass der Entschluss

zu einer Abtreibung niemandem leicht fällt, steht wohl außer Frage.

Was denkt Ihr? Wie sollte Abreibung gesetzlich geregelt sein? Seid Ihr mit den bestehenden

Regeln zufrieden oder meint Ihr, der Staat sollte sich da komplett raushalten? Diskutiert

in den Comments, aber bleibt konstruktiv! Ich bin der Ben, das war SOundSO gesehen.

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