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Video lessons from YouTube, HC Strache zum UN-Migrationspakt und zur UN-Flüchtlingsresolution!

HC Strache zum UN-Migrationspakt und zur UN-Flüchtlingsresolution!

Liebe Österreicherinnen und Österreicher!

Warum wir den UN-Migrationspakt nachhaltig und konsequent ablehnen und andererseits die

UN-Flüchtlings-Resolution inhaltlich akzeptieren können.

Warum?

Beide Inhalte und Texte sind nicht miteinander zu vergleichen und auch nicht zu verwechseln

und daher auch unterschiedlich zu bewerten.

In letzter Zeit herrschte viel Konfusion, bewusste Falsch- und Desinformation zu diesem Thema.

Deswegen möchte ich heute einiges klarstellen:

Nein zum UN-Migrationspakt!

Wir – nämlich Österreich - waren eines der ersten europäischen Länder, mutig genug,

um diesen gefährlichen UN-Migrationspakt aus mehreren Gründen konsequent abzulehnen.

Danach sind auch andere europäische Länder unserer Kritik und richtigen Ablehnung gefolgt.

Denn mehrfach hätten wir uns beim UN-Migrationspakt zu Verpflichtungen bereit erklärt, vorerst

quasi in einer Art Selbstverpflichtung, die jedoch nach Expertenmeinung in weiterer Folge

„soft law“ oder „Völkergewohnheitsrecht“ werden hätte können.

Außerdem mussten wir zurecht befürchten, dass im Wege der Rechtsprechung Gerichte in

ihrem Urteil in Einzelfällen auf den Inhalt dieses UN-Migrations-Abkommens Bezug genommen hätten.

Denn in fast allen Punkten standen „Verpflichtungserklärungen“ zur Umsetzung dieses UN-Migrationspakts.

Und das ging weit über die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus.

Wir hätten uns also mit diesem Migrationsabkommen nicht nur moralisch, sondern auch faktisch

verpflichtet, reguläre sowie irreguläre Migration nahezu vorbehaltlos zu akzeptieren.

Denn der UN-Migrationspakt unterscheidet nicht zwischen legaler und illegaler Migration und

erweitert Fluchtgründe auf Klima-, Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge. Das ist inakzeptabel!

Daher haben wir den UN-Migrationspakt ausdrücklich abgelehnt und werden auch eine Votums-Erklärung

im Rahmen der UN-Vollversammlung abgeben.

Selbst wenn einige meinten, er wäre nur ein Zeichen des guten Willens, enthielt das Dokument

die Verpflichtung zu 23 Zielen, die wir inhaltlich nicht vertreten können, gepaart mit Umsetzungsvorgaben

samt globaler Kontrollinstanz, welche die Migration erleichtern sollte.

Damit wären eigenstaatliches Handeln und Rechtssicherheit weitgehend ausgehebelt worden.

Daher war und ist der UN-Migrationspakt für uns ein absolutes No Go!

Aber es ist wichtig zwischen Migration und Asyl zu trennen und ganz anders stellt sich die UN-Flüchtlingsresolution dar.

Diese ist ausdrücklich kein Abkommen wie der UN-Migrationspakt, sondern lediglich Teil

eines Berichts des UNHCR-Hochkommissars zum Flüchtlingswesen, der in einer sogenannten

„Omnibus-Resolution“ weltweit angenommen wird.

Also auch alle europäischen Länder, die mit Österreich gemeinsam den UN-Migrationspakt

zurecht abgelehnt haben - wie etwa Ungarn, Italien, Polen, Schweiz und andere Länder

- werden diese UN-Flüchtlingsresolution annehmen.

Und das sind sicher keine „Verräter“ und auch keine „Soros-Freunde“ und keine

Unterstützer von Migration nach Europa, wie manche lustigen Fake-Profile auf meiner

Seite fälschlicher Weise vermitteln wollen.

Im Gegenteil!

Die darin enthaltenen Punkte der Flüchtlings-Resolution entsprechen schon derzeit den Regelungen,

zu denen Österreich sich bekennt wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und

der Genfer Flüchtlingskonvention.

Um jede weitere Verwirrung, Falschmeldungen und jeden Interpretationsspielraum zu vermeiden,

haben wir im begleitenden Ministerratsvortrag heute im Rahmen einer offiziellen Erklärung

nochmals klargelegt, wie wir die UN-Flüchtlingsresolution interpretieren.

Grundsätzlich kann der Großteil der enthaltenen Ziele von uns mit gutem Gewissen unterstützt werden.

Dies betrifft insbesondere die Konzentration auf die Vermeidung von Fluchtursachen und

die Bekämpfung der Wurzeln von Fluchtbewegungen vor Ort.

Es geht auch darum den Druck, der auf Nachbarländer, Gast- und Transitländer von Flüchtlingen

lastet, zu verringern, Hilfe vor Ort auch zu leisten und Bedingungen in den Herkunftsländern

zu schaffen, um eine Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde rasch zu ermöglichen.

Bezeichnender Weise lehnen auch drei afrikanische Länder die UN-Flüchtlingsresolution deshalb

ab, und haben natürlich umgekehrt dem UN-Migrationspakt zugestimmt.

Für unser Handeln in Asylfragen sind nach wie vor und ausschließlich die Genfer Flüchtlingskonvention

und andere einschlägige völkerrechtliche Verträge, denen Österreich als Vertragspartei angehört, rechtsverbindlich.

Von der Genfer Flüchtlingskonvention sind Klima-, Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge

ausdrücklich nicht erfasst und auch in der Flüchtlingsresolution nicht als Asylberechtigte definiert,

wie von manchen Foren ganz bewusst falsch behauptet wird.

Asyl bedeutet auch immer nur Schutz auf Zeit im ersten sicheren Land und nicht durch unzählige

sichere Länder reisen, und sich auch keine Ziel-Wunschdestination aussuchen zu können.

Staatliches Handeln auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts kann nur auf der Grundlage

innerstaatlicher österreichischer Gesetze oder völkerrechtlicher Verträge, denen das

österreichische Parlament zuvor die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt hat, erfolgen – und nicht anders!

Nachdem es sich um eine UN-Resolution (einen Bericht) handelt, kann dadurch auch kein Völkergewohnheitsrecht entstehen.

Wo auch immer es mögliche Ansätze gibt, dass solches entstehen könnte, erhebt Österreich

grundsätzlich einen Einwand und ist in diesem Sinn als „persistent objector“ anzusehen,

nämlich einen laufenden Einspruch auch sicherzustellen.

Neben der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen, die in der UN-Flüchtlingsresolution als bevorzugte

Lösung dargestellt wird, sollen auch weiterhin aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Personen,

die kein Asyl und keinen Flüchtlingsstatus haben oder diesen verloren haben, im Rahmen

des geltenden österreichischen Rechts konsequent angewendet werden.

Die Souveränität und Selbstbestimmung Österreichs bleibt also zu jeder Zeit erhalten und wird

von dieser Regierung und uns ausdrücklich geschützt und gesichert.

In Anbetracht obiger Erwägungen wird die österreichische Bundesregierung die UN-Flüchtlingsresolution

in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Kenntnis nehmen.

Ihre Präzisierung der einzelnen Inhalte der UN-Flüchtlingsresolution im Sinne des Ministerratsvortrags

– nämlich der heutige erfolgten Erklärung als Legalinterpretation - werden Vertreter

der Bundesregierung gegenüber den mit der UN-Flüchtlingsresolution befassten Organen

der Vereinten Nationen und bei Bedarf auch gegenüber anderen relevanten zwischenstaatlichen Organisationen kommunizieren!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Österreicherinnen und Österreicher, auf uns können Sie sich verlassen.

Wir haben in dieser Frage verantwortungsbewusst die Interessen der österreichischen Bevölkerung,

unsere Souveränitätsrechte und unser Selbstbestimmungsrecht geschützt.


HC Strache zum UN-Migrationspakt und zur UN-Flüchtlingsresolution! HC Strache on the UN Migration Pact and the UN Refugee Resolution! HC Strache sobre o Pacto de Migração da ONU e a Resolução da ONU sobre os Refugiados!

Liebe Österreicherinnen und Österreicher!

Warum wir den UN-Migrationspakt nachhaltig und konsequent ablehnen und andererseits die

UN-Flüchtlings-Resolution inhaltlich akzeptieren können.

Warum?

Beide Inhalte und Texte sind nicht miteinander zu vergleichen und auch nicht zu verwechseln

und daher auch unterschiedlich zu bewerten.

In letzter Zeit herrschte viel Konfusion, bewusste Falsch- und Desinformation zu diesem Thema.

Deswegen möchte ich heute einiges klarstellen:

Nein zum UN-Migrationspakt!

Wir – nämlich Österreich - waren eines der ersten europäischen Länder, mutig genug,

um diesen gefährlichen UN-Migrationspakt aus mehreren Gründen konsequent abzulehnen.

Danach sind auch andere europäische Länder unserer Kritik und richtigen Ablehnung gefolgt.

Denn mehrfach hätten wir uns beim UN-Migrationspakt zu Verpflichtungen bereit erklärt, vorerst

quasi in einer Art Selbstverpflichtung, die jedoch nach Expertenmeinung in weiterer Folge

„soft law“ oder „Völkergewohnheitsrecht“ werden hätte können.

Außerdem mussten wir zurecht befürchten, dass im Wege der Rechtsprechung Gerichte in

ihrem Urteil in Einzelfällen auf den Inhalt dieses UN-Migrations-Abkommens Bezug genommen hätten.

Denn in fast allen Punkten standen „Verpflichtungserklärungen“ zur Umsetzung dieses UN-Migrationspakts.

Und das ging weit über die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention hinaus.

Wir hätten uns also mit diesem Migrationsabkommen nicht nur moralisch, sondern auch faktisch

verpflichtet, reguläre sowie irreguläre Migration nahezu vorbehaltlos zu akzeptieren.

Denn der UN-Migrationspakt unterscheidet nicht zwischen legaler und illegaler Migration und

erweitert Fluchtgründe auf Klima-, Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge. Das ist inakzeptabel!

Daher haben wir den UN-Migrationspakt ausdrücklich abgelehnt und werden auch eine Votums-Erklärung

im Rahmen der UN-Vollversammlung abgeben.

Selbst wenn einige meinten, er wäre nur ein Zeichen des guten Willens, enthielt das Dokument

die Verpflichtung zu 23 Zielen, die wir inhaltlich nicht vertreten können, gepaart mit Umsetzungsvorgaben

samt globaler Kontrollinstanz, welche die Migration erleichtern sollte.

Damit wären eigenstaatliches Handeln und Rechtssicherheit weitgehend ausgehebelt worden.

Daher war und ist der UN-Migrationspakt für uns ein absolutes No Go!

Aber es ist wichtig zwischen Migration und Asyl zu trennen und ganz anders stellt sich die UN-Flüchtlingsresolution dar.

Diese ist ausdrücklich kein Abkommen wie der UN-Migrationspakt, sondern lediglich Teil

eines Berichts des UNHCR-Hochkommissars zum Flüchtlingswesen, der in einer sogenannten

„Omnibus-Resolution“ weltweit angenommen wird.

Also auch alle europäischen Länder, die mit Österreich gemeinsam den UN-Migrationspakt

zurecht abgelehnt haben - wie etwa Ungarn, Italien, Polen, Schweiz und andere Länder

- werden diese UN-Flüchtlingsresolution annehmen.

Und das sind sicher keine „Verräter“ und auch keine „Soros-Freunde“ und keine

Unterstützer von Migration nach Europa, wie manche lustigen Fake-Profile auf meiner

Seite fälschlicher Weise vermitteln wollen.

Im Gegenteil!

Die darin enthaltenen Punkte der Flüchtlings-Resolution entsprechen schon derzeit den Regelungen,

zu denen Österreich sich bekennt wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und

der Genfer Flüchtlingskonvention.

Um jede weitere Verwirrung, Falschmeldungen und jeden Interpretationsspielraum zu vermeiden,

haben wir im begleitenden Ministerratsvortrag heute im Rahmen einer offiziellen Erklärung

nochmals klargelegt, wie wir die UN-Flüchtlingsresolution interpretieren.

Grundsätzlich kann der Großteil der enthaltenen Ziele von uns mit gutem Gewissen unterstützt werden.

Dies betrifft insbesondere die Konzentration auf die Vermeidung von Fluchtursachen und

die Bekämpfung der Wurzeln von Fluchtbewegungen vor Ort.

Es geht auch darum den Druck, der auf Nachbarländer, Gast- und Transitländer von Flüchtlingen

lastet, zu verringern, Hilfe vor Ort auch zu leisten und Bedingungen in den Herkunftsländern

zu schaffen, um eine Rückkehr der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde rasch zu ermöglichen.

Bezeichnender Weise lehnen auch drei afrikanische Länder die UN-Flüchtlingsresolution deshalb

ab, und haben natürlich umgekehrt dem UN-Migrationspakt zugestimmt.

Für unser Handeln in Asylfragen sind nach wie vor und ausschließlich die Genfer Flüchtlingskonvention

und andere einschlägige völkerrechtliche Verträge, denen Österreich als Vertragspartei angehört, rechtsverbindlich.

Von der Genfer Flüchtlingskonvention sind Klima-, Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge

ausdrücklich nicht erfasst und auch in der Flüchtlingsresolution nicht als Asylberechtigte definiert,

wie von manchen Foren ganz bewusst falsch behauptet wird.

Asyl bedeutet auch immer nur Schutz auf Zeit im ersten sicheren Land und nicht durch unzählige

sichere Länder reisen, und sich auch keine Ziel-Wunschdestination aussuchen zu können.

Staatliches Handeln auf dem Gebiet des Asyl- und Fremdenrechts kann nur auf der Grundlage

innerstaatlicher österreichischer Gesetze oder völkerrechtlicher Verträge, denen das

österreichische Parlament zuvor die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt hat, erfolgen – und nicht anders!

Nachdem es sich um eine UN-Resolution (einen Bericht) handelt, kann dadurch auch kein Völkergewohnheitsrecht entstehen.

Wo auch immer es mögliche Ansätze gibt, dass solches entstehen könnte, erhebt Österreich

grundsätzlich einen Einwand und ist in diesem Sinn als „persistent objector“ anzusehen,

nämlich einen laufenden Einspruch auch sicherzustellen.

Neben der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen, die in der UN-Flüchtlingsresolution als bevorzugte

Lösung dargestellt wird, sollen auch weiterhin aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Personen,

die kein Asyl und keinen Flüchtlingsstatus haben oder diesen verloren haben, im Rahmen

des geltenden österreichischen Rechts konsequent angewendet werden.

Die Souveränität und Selbstbestimmung Österreichs bleibt also zu jeder Zeit erhalten und wird

von dieser Regierung und uns ausdrücklich geschützt und gesichert.

In Anbetracht obiger Erwägungen wird die österreichische Bundesregierung die UN-Flüchtlingsresolution

in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Kenntnis nehmen.

Ihre Präzisierung der einzelnen Inhalte der UN-Flüchtlingsresolution im Sinne des Ministerratsvortrags

– nämlich der heutige erfolgten Erklärung als Legalinterpretation - werden Vertreter

der Bundesregierung gegenüber den mit der UN-Flüchtlingsresolution befassten Organen

der Vereinten Nationen und bei Bedarf auch gegenüber anderen relevanten zwischenstaatlichen Organisationen kommunizieren!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Österreicherinnen und Österreicher, auf uns können Sie sich verlassen.

Wir haben in dieser Frage verantwortungsbewusst die Interessen der österreichischen Bevölkerung,

unsere Souveränitätsrechte und unser Selbstbestimmungsrecht geschützt.